Zuschuss

Sauber Heizen - Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen

Förderung für einkommensschwache private Haushalte in Wien zum Austausch von Öl- und Gasheizungen auf nachhaltige Heizungssysteme (Nahwärme, Holzzentralheizung, Wärmepumpe). Anträge von 01.04.2022 bis 31.12.2026 möglich.

Klimaschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Die Förderungsaktion soll einkommensschwachen privaten Haushalten den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern und leistet damit einen Beitrag zur Klimaneutralität.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage eines Sanierungskonzeptes, Energieausweises oder Protokolls einer Energieberatung
  • Nachweis von Selbstkosten ≥ 2.000 € für das Öko-Sonderausgabenpauschale
  • Nachweis über Bezug von Sozialhilfe oder GIS-/ORF-Befreiung bzw. Einkommensermittlung nach Wohnbeihilfenmethode

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Sanierungskonzept oder Energieausweis oder Energieberatungsprotokoll
  2. Nachweis gültiger Sozialhilfe oder GIS-/ORF-Befreiung

Beschreibung

Die Förderinitiative „Sauber Heizen – Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen“ unterstützt einkommensschwache private Haushalte in Wien beim Umstieg von fossilen Heizsystemen auf zukunftsfähige Technologien. Gefördert werden insbesondere der Anschluss an hocheffiziente Nahwärmenetze, die Installation von Holzzentralheizungsgeräten sowie der Einbau von Wärmepumpen. Mit dieser Maßnahme leistet das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Raumheizung und zur Erreichung der Klimaneutralität. Förderanträge können im Zeitraum vom 01. April 2022 bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Vorlage eines Sanierungskonzeptes, eines gültigen Energieausweises oder eines Protokolls einer qualifizierten Energieberatung. Zudem müssen nachweisbare Selbstkosten von mindestens 2.000 Euro im Rahmen des Öko-Sonderausgabenpauschales erbracht werden sowie ein Berechtigungsnachweis über den Bezug von Sozialhilfe, GIS-/ORF-Befreiung oder eine Einkommensermittlung gemäß Wohnbeihilfenmethode vorgelegt werden. Antragstellende reichen die erforderlichen Dokumente bei der zuständigen Landesförderstelle ein und profitieren bei positiver Prüfung von einem einmaligen Zuschuss, der einen wesentlichen Teil der Investitionskosten abdeckt. Diese Förderung bietet eine attraktive Möglichkeit, Heizsysteme nachhaltig zu erneuern und langfristig Energiekosten zu senken.

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