Sauber Heizen für Alle, OÖ
Unterstützung einkommensschwacher privater Haushalte in Oberösterreich beim Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Systeme (Nah-/Fernwärme, Holzzentralheizung, Wärmepumpe). Registrierung ab 03.01.2022, Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dem Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ wird der Umstieg einkommensschwacher privater Haushalte auf klimafreundliche Heizsysteme gefördert, indem der Ersatz fossiler Raumheizungen durch nachhaltige Technologien unterstützt wird.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Investitionskosten für Heizungssysteme
- Montagekosten
- Demontage- und Entsorgungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Wärmeverteilung im Gebäude
- Eigenleistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer:in eines Ein-/Zweifamilien-/Reihenhauses
- Hauptwohnsitz am Projektstandort
- Haushaltseinkommen im untersten Einkommensdrittel oder Nachweis von Sozialhilfe, GIS-Befreiung oder Wohnbeihilfe
- Fachgerechte Installation durch befugte Fachkraft
- Überwiegend private Nutzung (≥50 %)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis Einkommensverhältnisse (Sozialhilfe, GIS-Befreiung oder Wohnbeihilfe)
- Privathaushaltsbestätigung
- Grundbuchauszug
- Energieberatungsprotokoll
- Projektkostenaufstellung mit Angeboten
- Inbetriebnahmebestätigung
- Endabrechnungsformular
- Rechnungen für Heizungstausch
Beschreibung
Das Programm „Sauber Heizen für Alle“ fördert einkommensschwache private Haushalte in Oberösterreich beim Umstieg von fossilen Heizungssystemen auf klimafreundliche Technologien. Mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten stellt es eine attraktive Unterstützung für den Ausbau nachhaltiger Heizlösungen dar. Kernkomponenten sind der klimafreundliche Nah-/Fernwärmeanschluss, Holzzentralheizungen sowie verschiedene Wärmepumpen. Für die fachkundige Auswahl und Planung der neuen Anlage ist eine kostenlose Energieberatung gemäß § 5 UFG verpflichtend. Anträge können seit 3. Jänner 2022 fortlaufend über die Online-Plattform der Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingereicht werden, die Umsetzungsfrist liegt bei zwölf Monaten. Damit trägt das Vorhaben wesentlich zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 bei.
Teilnahmeberechtigt sind Eigentümer:innen von Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäusern mit Hauptwohnsitz im Fördergebiet und einem Haushaltseinkommen im untersten Einkommensdrittel oder mit Nachweis von Sozialhilfe, GIS-Befreiung oder Wohnbeihilfe. Die Registrierung ist ab 3. Jänner 2022 unbegrenzt möglich, Anträge können pro Heizsystem fortlaufend gestellt werden. Antragsvoraussetzungen umfassen überwiegend private Nutzung (≥ 50 %), fachgerechte Installation durch befugte Unternehmen sowie eindeutige Eigentumsnachweise. Förderfähige Ausgaben erstrecken sich auf Planungskosten, Anschaffung und Montage der neuen Anlage sowie Demontage- und Entsorgungskosten der Altanlage; Eigenleistungen und Wärmeverteilung im Gebäude sind ausgeschlossen. Zur Endabrechnung sind Privathaushaltsbestätigung, Grundbuchauszug, Energieberatungsprotokoll, Projektkostenaufstellung samt Angeboten, Inbetriebnahmebestätigung und vollständige Rechnungen vorzulegen. Das Programm bündelt Bundes- und Landesmittel in einem One-Stop-Verfahren und unterstützt so zielgerichtet den Übergang zu nachhaltiger Raumwärme.