Schienengüterinfrastruktur
Das Land Brandenburg gewährt Zuschüsse für Investitionen in die Schienengüterinfrastruktur zur besseren Erschließung von Logistikzentren und zur digitalen Vernetzung. Anmeldungen für das Folgejahr sind jeweils bis zum 30.06. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Brandenburg fördert Ihre Investitionen in die Schienengüterinfrastruktur zur besseren Erschließung von Logistikzentren einschließlich Häfen und zur Vernetzung der Verkehrsträger. Gefördert werden Eisenbahninvestitionen sowie Konzepte und Machbarkeitsstudien für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur im Güterverkehr.
Förderfähige Ausgaben
- Eisenbahninvestitionen
- Konzepte und Machbarkeitsstudien
- Digitale Infrastruktur
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der wirtschaftlichen und rechtlichen Tragfähigkeit der Maßnahme
- Eigentum an den planfestgestellten Bahnflächen
- Bereitstellung der Infrastruktur zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen
- Maßnahme muss Bestandteil des bestätigten Jahresförderprogramms sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anmeldung auf Gewährung einer Zuwendung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Änderungsantrag zum Zuwendungsbescheid
- Mittelanforderung für Planungsleistungen
- Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen
- Zwischennachweis
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Das Förderprogramm Schienengüterinfrastruktur in Brandenburg richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften sowie an öffentliche und private Betreiber:innen von Schieneninfrastruktur. Ziel ist die Stärkung des intermodalen Güterverkehrs durch gezielte Eisenbahninvestitionen und die Entwicklung digitaler Konzepte zur besseren Anbindung von Logistikzentren, Häfen und multimodalen Verkehrsstandorten. Das Land Brandenburg gewährt Zuschüsse von bis zu 80 % für bauliche Infrastrukturmaßnahmen und bis zu 90 % für Konzepte und Machbarkeitsstudien. Gefördert werden neben dem Neu- und Umbau von Gleisanlagen auch Planungsleistungen für leistungsfähige IT- und Kommunikationsstrukturen im Schienengüterverkehr. Die thematische Ausrichtung umfasst Smart Cities & Regionen, Mobilität, Digitalisierung sowie Infrastruktur- und Städtebauprojekte.
Für die Antragseinreichung muss die Maßnahme bis zum 30. Juni des Vorjahres angemeldet werden, um in das Jahresförderprogramm aufgenommen zu werden. Vorausgesetzt werden der Nachweis wirtschaftlicher und rechtlicher Tragfähigkeit, das Eigentum an den planfestgestellten Bahnflächen sowie die Verpflichtung, die Infrastruktur offen, transparent und diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Förderfähige Ausgaben umfassen Bauleistungen, Grunderwerb, Planungsleistungen sowie digitale Infrastrukturmaßnahmen. Für die Beantragung sind unter anderem Anmelde- und Antragsformulare, Änderungsanträge zum Zuwendungsbescheid, Mittelanforderungsunterlagen sowie Zwischennachweise und Verwendungsnachweise vorzulegen. Die konsequente Einbindung aller Verkehrsträger und die Sicherung der Finanzierungskomplementärmittel bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Realisierung.
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