Schnelleinsatz- und Mehrzweckzelte für die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung
Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Schnelleinsatz- und Mehrzweckzelten zur Katastrophenabwehr. Anträge sind laufend bei den zuständigen Regierungsbezirken einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderungen haben das Ziel, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Beschaffungskosten für Schnelleinsatz- und Mehrzweckzelt
- Beschaffungskosten für Zeltheizgerät
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Pro Örtlicher Einsatzleitung max. ein Schnelleinsatz- und Mehrzweckzelt
- Zelt ggf. mit Zeltheizgerät
- Technische Voraussetzungen gemäß Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zuwendungsantrag
Beschreibung
Der Freistaat Bayern fördert kommunale Behörden und freiwillige Hilfsorganisationen bei der Anschaffung von Schnelleinsatz- und Mehrzweckzelten für die Örtliche Einsatzleitung und deren Unterstützungsgruppen. Ziel dieser Maßnahme ist die Optimierung der Ausrüstung im Katastrophenschutz, damit Einsatzkräfte in Bayern bei Unwetterereignissen, Überschwemmungen oder anderen Gefahrenlagen rasch und sicher eine Einsatzleitung vor Ort etablieren können. Jede Örtliche Einsatzleitung kann dabei ein Zelt beantragen, das optional um ein Zeltheizgerät ergänzt werden darf. Technische Details richten sich nach den Vorgaben der Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien, um den Aufbau, die Funktionalität und den zuverlässigen Betrieb selbst unter schwierigen Witterungsbedingungen zu gewährleisten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote von 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Zelt können bis zu 4.300 € und für das Heizgerät bis zu 400 € beantragt werden. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt direkt bei den zuständigen Regierungsbezirken. Ein formloser Zuwendungsantrag genügt als einzureichendes Dokument. Der Bewilligungsprozess wird durch das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration begleitet. Durch diese Landesförderung wird die Schlagkraft und Sicherheit der Einsatzleitungseinheiten in ländlichen und städtischen Regionen Bayerns nachhaltig gestärkt und die bayerischen Kommunen werden in ihrer Funktion als Krisenmanager:innen unterstützt.
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