Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr – Vergütungen an Verkehrsunternehmen
Förderung der Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel verfügbar ist. Eigenanteil €19,60 pro Schuljahr. Anträge unbefristet möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Das Bundeskanzleramt übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Kosten der Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr zur und von der Schule, wenn kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für die Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anspruch auf Familienbeihilfe
- Besuch einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule im Inland bzw. gleichwertigen Schule im Ausland
- Schulweg in einer Richtung mindestens 2 km (Ausnahme behinderte Schüler:innen)
- Keine andere unentgeltliche Beförderung möglich
- Vor Beginn des Schuljahres noch nicht vollendetes 24. Lebensjahr
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderrichtlinie (Foerderrichtlinie-SFF-GV_BKA.pdf)
- Antragsformular "Beih 92"
- Nachweis über Familienbeihilfenbezug bei Drittstaatsangehörigen
Beschreibung
Mit der bundesweiten Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr fördert das Bundeskanzleramt jene Schüler:innenbeförderung, wenn kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können im Auftrag von Gemeinden bzw. Schulträger:innen bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen die Kostenübernahme beantragen. Diese umfasst die tatsächlichen Beförderungskosten zur und von der Schule, wobei ein Eigenanteil von pauschal 19,60 € je Schuljahr von den Erziehungsberechtigten zu leisten ist. Förderanträge können fortlaufend und unbefristet beim örtlich zuständigen Kundenteam Schulbücher/Freifahrten im Finanzamt Österreich eingereicht werden. Die Bescheide werden in der Regel bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres erteilt.
Voraussetzung ist ein Anspruch auf Familienbeihilfe sowie der Besuch einer öffentlichen oder gleichwertigen Schule im Inland beziehungsweise grenznah im Ausland. Der einfache Schulweg muss mindestens 2 km betragen (Ausnahme: Schüler:innen mit Behinderung) und darf nicht anderweitig unentgeltlich zurückgelegt werden. Der:die Schüler:in darf zu Schuljahresbeginn das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert werden ausschließlich die Kosten für die Beförderung im Gelegenheitsverkehr durch konzessionierte Verkehrsunternehmen gemäß Gelegenheitsverkehrsgesetz. Für das Schuljahr 2025/26 ist der Antrag mit dem Formular „Beih 92“ sowie der Förderrichtlinie (GZ 2023-0.699.960) bis 31. Mai 2025 einzubringen; Drittstaatsangehörige legen zusätzlich einen Nachweis über den Familienbeihilfenbezug vor.