Zuschuss

Schulung von oö. Gemeindefunktionären; Beiträge für Bildungs-, Service- und Informationsarbeit

Förderung der Bildungs-, Service- und Informationsarbeit für oberösterreichische Gemeinderatsmitglieder. Beiträge zu Schulungs-, Personal- und Infrastrukturkosten. Unbegrenzt laufend.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Gefördert wird die Bildungs-, Service- und Informationsarbeit für die Mitglieder von Gemeinderäten durch Beiträge zu den Schulungs-, Personal- und Infrastrukturkosten der Bildungseinrichtungen der Parteien bzw. der örtlichen Wählergruppen; Mandatare ohne Fraktionszugehörigkeit erhalten den Schulungsbeitrag persönlich.

Förderfähige Ausgaben

  • Schulungsaufwendungen
  • Personalaufwendungen
  • Infrastrukturkosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mandatsstand und Mandatsverteilung per 1. Jänner des jeweiligen Auszahlungsjahres

Beschreibung

Die Förderung „Schulung von oö. Gemeindefunktionär:innen“ unterstützt die kontinuierliche Bildungs-, Service- und Informationsarbeit für Gemeinderatsmitglieder in Oberösterreich. Dabei werden Beiträge zu Schulungsaufwendungen, Personalkosten sowie infrastrukturellen Ausgaben gewährt. Träger:innen der Förderung sind einerseits die Bildungseinrichtungen politischer Parteien und örtlicher Wählergruppen, andererseits Mandatsträger:innen ohne Fraktionszugehörigkeit, die den Schulungsbeitrag persönlich erhalten. Das Programm zielt darauf ab, fachliche Qualifizierung und den kommunikativen Austausch unter Gemeindevertreter:innen zu stärken sowie die Arbeit in den Gemeinderäten langfristig abzusichern. Die Gewährung erfolgt als direkter Zuschuss und steht fortlaufend ohne Antragsfrist zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Interessenverbände, Vereine und Privatpersonen, sofern sie Mitglieder von Gemeinderäten in Oberösterreich vertreten. Grundlage für die Berechnung der Förderhöhe ist der Mandatsstand sowie die Mandatsverteilung zum 1. Jänner des jeweiligen Auszahlungsjahres. Eine gesonderte Antragstellung, Förderungserklärung oder Nachweiserbringung ist nicht erforderlich. Das Programm gliedert sich in die Themenfelder Aus- & Weiterbildung sowie Bildung und wird von der Landesregierung Oberösterreich, Direktion Präsidium, Abteilung Präsidium, administrativ betreut. Das budgetierte Volumen beläuft sich auf rund 2,3 Mio. Euro und sichert eine nachhaltige Unterstützung der lokalen Demokratiearbeit.

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