Sicherheitspolizeiliche Präventionsprojekte
Förderung von Vorhaben zur Prävention gefährlicher Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Vermögen mit besonderem Fokus auf Internetkriminalität. Maßnahmen zu Schutz, Beratung, Zivilcourage und Vernetzung – Gültig von 01.01.2023 bis unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die der Vorbeugung gefährlicher Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Vermögen dienen, insbesondere mit Fokus auf Internetkriminalität; dazu gehören Prävention, Schutz, Beratung, Hilfe, Förderung der Zivilcourage sowie Vernetzung und Sensibilisierung der Bevölkerung.
Förderfähige Ausgaben
- Projektpersonalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Informations- und Sensibilisierungskampagnen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Immobilienanschaffungen
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftliches Förderungsansuchen in Form des BMI-Antragsformulars
- Tätigkeit im Bereich innere Sicherheit oder Kriminalprävention
- Arbeits- oder Dienstort in Wien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Finanzplan
- Projektbeschreibung
- Zeitplan
- Sachberichtsformular
- Abrechnungsformular
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Relevanz für Zivilcourage und Sensibilisierung
- Kooperationsgrad mit Sicherheitsbehörden
Beschreibung
Das Bundesministerium für Inneres fördert ab 2021 Projekte, die einen wirksamen Beitrag zur Prävention und Bewältigung sicherheitsrelevanter Themen leisten. Schwerpunkte liegen dabei auf der Stärkung der psychologischen Betreuung sowie des Rechtsschutzes Asylsuchender, dem Ausbau spezialisierter Beratungs- und Schulungsangebote für Rückkehrverfahren und der Verbesserung der Aufnahme- und Schutzkapazitäten in Krisenregionen. Gefördert werden Maßnahmen zur Traumabewältigung, fallbegleitende Rechtsberatung und systematische Herkunftsländerrecherchen ebenso wie der Aufbau multilateraler Partnerschaften und Kapazitäten zur freiwilligen und zwangsweisen Rückführung. Dabei profitieren Asylwerber:innen, unter anderem unbegleitete minderjährige Fremde und Opfer von Menschenhandel, ebenso von individuell zugeschnittenen Unterstützungsangeboten wie das Fachpersonal aus Verwaltung und Sicherheitsbehörden von praxisnahen Weiterbildungsmodulen.
Gefördert werden ausschließlich jene Kostenelemente, die direkt zur Zielerreichung beitragen: Personalkosten für involvierte Fachkräfte, projektbezogene Sachausgaben, Mieten, Reisekosten und zielgruppenorientierte Hilfen. Projektpartner:innen arbeiten in transparenter Kooperation mit öffentlichen und nichtstaatlichen Stellen, garantieren zweckgebundene Mittelverwendung und übernehmen solidarisch die Rückabwicklung bei Förderungswidrigkeiten. 75 % der Ausgaben übernimmt der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, bei speziellen Prioritäten bis zu 90 %. Eigenleistungen und zusätzliche Kofinanzierungen sind erwünscht. Eine evaluierte Nutzung dieser Mittel fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt, verbessert Verfahrenseffizienz und leistet einen nachhaltigen Beitrag, die Krise dort zu lindern, wo sie entsteht: in Österreich und den Herkunftsregionen von Schutzsuchenden.
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