Zuschuss

SMK-ESF Plus Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen – C – Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote von Schülerinnen und Schülern

Wenn Sie benachteiligte Schülerinnen und Schüler unterstützen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Sachsen
Förderquote: 95%

Förderziel

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des ESF+ Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler, die zur Beseitigung individueller Defizite beitragen und die Gefahr einer Verzögerung ihrer Schullaufbahn senken. Gefördert werden unter anderem die Durchführung von Schülercamps, die Entwicklung alternativer Lernangebote sowie deren koordinierte wissenschaftliche Begleitung.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Verwaltungsausgaben
  • Leistungen für Teilnehmende

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Teilnehmende müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben oder eine Schule in Sachsen besuchen
  • Die Gruppe muss sich aus mindestens 10 Schülerinnen und Schülern aus mindestens 2 Schulen zusammensetzen
  • Die Maßnahmen finden außerhalb des regulären Unterrichts in mehrwöchigen Ferien statt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Konzept
  3. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Erhöhung der Lernmotivation
  • Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz
  • Erreichen eines Mindestanteils von 80% Teilnahmequote

Beschreibung

Das Förderprogramm SMK-ESF Plus Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen – C richtet sich an benachteiligte Schülerinnen und Schüler im Freistaat Sachsen. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden Maßnahmen unterstützt, die individuelle Lerndefizite abbauen und die Gefahr einer Verzögerung der Schullaufbahn verringern. Das Programm fördert Projekte, die zur Erhöhung der Lernmotivation, zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenzen sowie zur Steigerung der Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft beitragen. Zugelassen sind Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen, die als Zuschussfinanzierung bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen können.

Im Rahmen der Förderung werden insbesondere Schülercamps unterstützt, die in mehrwöchigen Ferien außerhalb des regulären Unterrichts durchgeführt werden. Die Initiativen sehen vor, dass die teilnehmende Gruppe aus mindestens zehn Schülerinnen und Schülern aus mindestens zwei Schulen besteht. Ergänzend hierzu werden die Entwicklung und modellhafte Erprobung alternativer Lernangebote gefördert, die vor allem Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfslagen in unterschiedlichen Bildungsbereichen, wie Primarstufe, Sekundarstufe I oder bei Schulverweigerung, unterstützen. Neben der schulischen Förderung werden auch sozial- und heilpädagogische Maßnahmen vorgesehen, um die individuellen Voraussetzungen der Teilnehmer:innen umfassend zu verbessern. Die wissenschaftliche Begleitung und Koordinierung der Projekte sichern zudem eine kontinuierliche Evaluation und Weiterentwicklung der Ansätze.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Personalaufwendungen, Sachkosten, Verwaltungsausgaben sowie Leistungen für die Teilnehmer:innen. Eine sorgfältige Projektbeschreibung, ein detailliertes Konzept und ein Finanzierungsplan sind Teil der notwendigen Bewerbungsunterlagen. Über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) erfolgt die Antragstellung, wobei Anträge bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme einzureichen sind. Bewertet werden dabei unter anderem die Erhöhung der Lernmotivation, der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz sowie das Erreichen einer Mindestteilnahmequote von 80 Prozent. Das Programm unterstützt so nachhaltig die Bildungsentwicklung benachteiligter Schülerinnen und Schüler und schafft eine innovative Basis für die Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe und weiteren Akteuren im Bildungsbereich.

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