Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) fördert kleinere Investitionen in eine nachhaltige, umweltschonende, tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft in Bayern. Zuschüsse bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten. Antragstellung bis auf Weiteres ausgesetzt, voraussichtlich ab Jahreswechsel 2025/26 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte bei der Finanzierung kleinerer Investitionen, die einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft dienen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls
- Betriebliche Heu-Belüftungstrocknungen
- Multiphasenfütterungsanlagen in der Schweinehaltung
- Technische Einrichtungen zur Saat- und Pflanzgutaufbereitung
- Lager für Körnerfrüchte inklusive technischer Einrichtungen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Ersatzinvestitionen
- Erwerb gebrauchter Maschinen und Anlagen
- Investitionen zur Anpassung an bestehende rechtsverbindliche Standards
- Laufende Betriebsausgaben
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU gemäß EU-Definition
- Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmen
- Keine öffentliche Beteiligung ≥ 25 %
- Keine Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien
- Hofstelle und Investitionsstandort in Bayern
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zahlungsantrag zum Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (PDF)
- Merkblatt zum Zahlungsantrag Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (PDF)
- Belegliste in elektronischer Form (Excel)
- Belegliste Handformular (PDF)
- Hinweisblatt – Rechnungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen (PDF)
- Inhaltsregister Zahlungsantrag Investive Förderung (PDF)
Beschreibung
Das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft fördert landwirtschaftliche Unternehmen in Bayern bei der Realisierung kleinerer Investitionen mit dem Ziel einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Betriebsführung. Gefördert werden unter anderem Stallumbauten für verbesserte Haltungsbedingungen, betriebliche Heu-Belüftungstrocknungen sowie Wasserbevorratungssysteme zur Klimaanpassung. Für förderfähige Ausgaben zwischen 5.000 € und 150.000 € kann eine Zuschussrate von 25 % bis 40 % gewährt werden, abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Adressat:innen sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition sowie Kooperationen landwirtschaftlicher Betriebe, die durch gezielte Investitionen ökologische Innovationen mit wirtschaftlicher Zukunftsfähigkeit verknüpfen. Nach aktuell laufender Überarbeitung der Förderrichtlinie ist eine Antragstellung voraussichtlich ab dem Jahreswechsel 2025/26 wieder möglich.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Geräte zur chemiefreien Beikrautregulierung, Multiphasenfütterungsanlagen in der Schweinehaltung, technische Einrichtungen zur Saat- und Pflanzgutaufbereitung sowie Spezialmaschinen für Steillagen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist unter anderem der Nachweis einer Hofstelle und eines Investitionsstandorts in Bayern, spezifische Mindestgrößen der landwirtschaftlich genutzten Fläche sowie berufliche Qualifikationen für die Betriebsführung. Die jährlichen positiven Einkünfte der Bewirtschafter:innen dürfen definierte Prosperitätsgrenzen nicht überschreiten, und es sind zweckgebundene Bindungsfristen von fünf bis zwölf Jahren einzuhalten. Durch die Kombination aus Tierwohlförderung, klimaschonenden Technologien und regionaler Wertschöpfung leistet dieses Programm einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung des ländlichen Raums in Bayern.