Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Sonderprogramm Lehrlinge
Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung in Wien werden zu 100% vorfinanziert. Anträge können bis Kursende eingereicht werden. Förderzeitraum: 01.01.2025 bis 31.12.2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Lehrabschlussprüfungsvorbereitungskursen: Der waff übernimmt die Vorfinanzierung der Kurskosten, um Lehrlinge bei der Abschlussprüfung optimal zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Teilnahme am Qualifizierungsmanagement
- Lehrlinge mit Lehrzeitende innerhalb 12 Monaten oder bis zu 36 Monaten zurückliegend
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Meldebestätigung Hauptwohnsitz
- Rechnung des Kursveranstalters (ausgestellt auf AntragsstellerIn)
- Teilnahmebestätigung
- unterschriebener und ausgefüllter Antrag auf Vorfinanzierung
Beschreibung
Das Sonderprogramm Lehrlinge unterstützt in Wien ansässige Auszubildende mittels Vollfinanzierung von Vorbereitungskursen für die Lehrabschlussprüfung. Im Förderzeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 übernimmt der Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) die marktüblichen Kurskosten zu 100 %. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Wien, deren Lehrzeit binnen zwölf Monaten endet oder deren Lehrabschluss höchstens 36 Monate zurückliegt. Ziel ist es, die Teilnehmer:innen mithilfe gezielter Vorbereitung optimal auf die Abschlussprüfung vorzubereiten und somit die Erfolgsquote zu steigern. Die Förderung richtet sich explizit an Lehrlinge, die nicht in einer überbetrieblichen Lehrausbildung stehen, sowie solche, die bereits europaweit anerkannte Kurse besuchen. Einreichungen können bis zum Kursende vorgenommen werden, sodass maximale Flexibilität bei der Terminwahl gewährleistet ist.
Voraussetzung für den Erhalt der Zuwendung ist neben dem Hauptwohnsitz in Wien auch die Teilnahme am Qualifizierungsmanagement des waff. Gefördert werden allein Kurskosten; diese werden direkt mit den Kursinstituten verrechnet. Für die vollständige Antragsbearbeitung müssen unter anderem eine Meldebestätigung, die Rechnung des Kursveranstalters (ausgestellt auf die Antragsteller:in), eine Teilnahmebestätigung des Anbieters sowie ein unterschriebener und ausgefüllter Antrag auf Vorfinanzierung eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt formlos vor Kursende beim waff. Durch die unkomplizierte Vorfinanzierung entfällt für die Lehrlinge jegliches finanzielle Risiko, sodass sie sich voll und ganz auf die Prüfungsvorbereitung konzentrieren können.
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