Zuschuss

Sonderprogramm Schwimmbadförderung SPSF

Förderung für die Sanierung kommunaler Bäder in Bayern zur Sicherung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Anträge können jederzeit bis zum Programmende am 31.12.2026 gestellt werden.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: maximal 8.666.000 € bruto je Maßnahme (gedeckelt auf 17.330 € brutto je m² Wasserfläche)
Förderquote: 0% - 90%

Förderziel

Ziel des Sonderprogramms Schwimmbadförderung ist der Erhalt der kommunalen Bäder als Voraussetzung für den Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen. Gefördert werden Sanierung, Modernisierung und barrierefreie Umgestaltung von kommunalen Bädern, der Ersatzneubau, Rückbaumaßnahmen zur Senkung der Unterhaltskosten sowie erforderliche Planungs- und Beratungsleistungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sanierung und Modernisierung von Becken
  • Barrierefreie Umgestaltung
  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Rückbaumaßnahmen zur Senkung der Unterhaltskosten
  • Umkleiden, Dusch- und WC-Anlagen sowie Technikbereiche

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sauna- und Gastronomiebereiche
  • Rutschenanlagen, Sprungbecken und -türme
  • Planschbecken
  • Grunderwerb
  • Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der regelmäßigen Nutzung für Schwimmunterricht
  • gesicherte Finanzierung der Maßnahme
  • Baubeginn darf noch nicht erfolgt sein
  • Maßnahme darf nicht bereits in einem anderen staatlichen Programm förderfähig sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformblatt
  2. Nachweis der Nutzung für Schwimmunterricht
  3. Nachweis der gesicherten Finanzierung

Bewertungskriterien

  • finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune
  • demografische Entwicklung
  • Einzugsgebiet
  • Staatsinteresse
  • Verfügbare Mittel
  • Bonus für interkommunale Zusammenarbeit

Beschreibung

Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung SPSF unterstützt bayerische Kommunen bei der umfassenden Sanierung, Modernisierung und barrierefreien Umgestaltung ihrer Hallen- und Freibäder. Öffentliche Einrichtungen wie Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände können Zuschüsse von 0 % bis 90 % erhalten, abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit, dem demografischen Umfeld, dem Einzugsgebiet und dem Staatsinteresse; für interkommunale Kooperationen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Gefördert werden Becken, Umkleiden, Dusch- und WC-Anlagen sowie Technikbereiche; Ausgaben für Sauna-, Gastronomie- und Planschbecken bleiben unberücksichtigt. Die maximale Fördersumme beträgt 8.666.000 € brutto je Maßnahme (gedeckelt auf 17.330 € brutto je m² Wasserfläche). Ziel ist, das flächendeckende Angebot sicherzustellen und Kindern sowie Jugendlichen das Erlangen der Schwimmfähigkeit zu ermöglichen, während zugleich Unterhaltskosten durch Rückbaumaßnahmen gesenkt und Planungs- und Beratungsleistungen finanziert werden können.

Eine Antragstellung ist jederzeit bis zum 31.12.2026 möglich. Voraussetzung ist der Nachweis der regelmäßigen Nutzung für Schwimmunterricht, eine gesicherte Finanzierung sowie der Verzicht auf parallele Förderungen durch andere Landes- oder Bundesprogramme. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen sein, und die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 100.000 € betragen. Als Beleg sind das Antragsformblatt, Nachweise zu Nutzung und Finanzierung einzureichen. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs bei den Bezirksregierungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Dieses Angebot trägt zur nachhaltigen Sicherung der kommunalen Schwimmbadinfrastruktur und zur Gesundheitsförderung aller Bevölkerungsgruppen bei.

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