Zuschuss

Sonderruhegeld

Laufende monatliche Leistung bei Vorliegen von Nachtschwerarbeit in Wien.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien

Förderziel

Sicherstellung der finanziellen Absicherung von Versicherten bei Nachtschwerarbeit durch Zahlung eines Sonderruhegeldes.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vollendung des 57. Lebensjahres für Männer bzw. des 52. Lebensjahres für Frauen
  • Vorliegen von 180 Nachtschwerarbeitsmonaten innerhalb der letzten 360 Kalendermonate oder mindestens 240 Nachtschwerarbeitsmonate insgesamt
  • Keine pflichtversicherte Tätigkeit und kein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze
  • Antragstellung beim zuständigen Pensionsversicherungsträger

Beschreibung

Im Bundesland Wien wird eine monatliche Zuschussleistung gewährt, die Personen mit langjähriger Nachtschwerarbeit im Ruhestand finanziell absichert. Das Sonderruhegeld richtet sich an Versicherte, die die Altersgrenze erreicht haben und deren Erwerbseinkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Mit diesem dauerhaften Förderinstrument im Sozial- und Gesundheitsbereich soll die soziale Absicherung jener sichergestellt werden, die durch rund um die Uhr verrichtete Nachtschichten über Jahrzehnte hinweg besonders belastet wurden. Die Leistung wird als Sozialversicherungsbezug ausgezahlt und ergänzt berufliche Pensionsansprüche im Sinne einer mildtätigen Sonderleistung.

Voraussetzung für den Zuschuss ist das Erreichen des 57. Lebensjahres bei Männern bzw. des 52. Lebensjahres bei Frauen sowie der Nachweis von mindestens 180 Monaten schwerer Nachtschicht innerhalb der letzten 360 Kalendermonate oder insgesamt 240 Monaten im gesamten Versicherungszeitraum. Eine zusätzliche pflichtversicherte Tätigkeit darf nicht bestehen, und das Einkommen muss unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Pensionsversicherungsträger; eine Frist gibt es nicht. Damit wächst die Attraktivität dieser Förderung insbesondere für Versicherte, die kurz vor dem Pensionsantritt stehen und aufgrund ihrer günstigen Einkommenssituation keine reguläre Pension in voller Höhe beziehen können. Die unbefristete Verfügbarkeit und der monatliche Zahlungsrhythmus garantieren Planungssicherheit im Alter.

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