Zuschuss

Soziale Dienste - pflegende Angehörige

Förderung der langfristigen und kurzfristigen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Umfeld in Oberösterreich. Anträge können laufend gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Zielsetzung ist die langfristige und regelmäßige Entlastung pflegender Angehöriger bzw. die kurzfristige Entlastung z. B. bei Erkrankung pflegender Angehöriger ausschließlich im häuslichen Umfeld. Pflegende Angehörige werden erforderlichenfalls durch Fachpersonal in Hinblick auf Pflege- und Betreuungsmaßnahmen beraten.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage von Leistungsvereinbarungen gemäß den Richtlinien des Landes Oberösterreich
  • Anbieterorganisationen müssen bereits im jeweiligen Sprengel mit Mobilen Diensten beauftragt sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vereinsregisterauszug
  2. Vereinsstatuten
  3. Konzept
  4. vollständig ausgefülltes und satzungsgemäß unterzeichnetes Antragsformular
  5. Finanzplan – Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben
  6. Verwendungsnachweis – Darstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben
  7. Antrag
  8. Vorlage der für die Berechnung des Kostenbeitrages erforderlichen Unterlagen
  9. Pflegegeldbescheid

Beschreibung

In Oberösterreich etabliert die öffentlich geförderte Zuschussinitiative Soziale Dienste – pflegende Angehörige eine passgenaue Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Umfeld. Sie ist Teil der Förderbereiche Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales und setzt auf langfristige und kurzfristige Unterstützung für Angehörige von Pflegegeldbezieher:innen der Stufen 3–7 sowie von Menschen mit Demenz ohne Pflegegeldbezug. Qualifiziertes Fachpersonal berät zu Pflege- und Betreuungsmaßnahmen und sichert regelmäßige Auszeiten sowie kurzfristige Vertretung bei Krankheit. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden als Zuschuss zur Deckung nachweisbarer Kosten gewährt. Zuständig sind Gemeindeverbände und Magistrate, die etablierte Anbieterorganisationen im jeweiligen Sprengel mit der Leistungserbringung beauftragen.

Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, die in Oberösterreich aktiv tätig sind. Voraussetzungen umfassen die Vorlage von Leistungsvereinbarungen gemäß den Richtlinien des Landes Oberösterreich sowie den Nachweis, dass mobile Dienste wie Heimhilfe, Hauskrankenpflege oder Familienhilfe bereits beauftragt worden sind. Für die Antragstellung werden unter anderem Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten, ein detailliertes Konzept, das vollständig ausgefüllte und satzungsgemäß unterzeichnete Antragsformular, Finanzplan, Verwendungsnachweis und der Pflegegeldbescheid benötigt. Die fortlaufende Prüfung der Rechnungsabschlüsse gewährleistet die zweckgebundene Mittelverwendung. So leistet die Initiative einen zentralen Beitrag zur Stärkung pflegender Angehöriger und zur Sicherung der häuslichen Pflegequalität. Seit der Einführung im Oktober 2013 besteht die unbefristete Möglichkeit, Fördervoraussetzungen zu erfüllen und Unterstützung zu erhalten.

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