Soziale Innovation - Projekte
Förderung sozial-innovativer Projekte in Niedersachsen (ESF+): Zuschuss bis zu 70 % (SER) bzw. 80 % (ÜR) der förderfähigen Ausgaben; Laufzeit 36 Monate; zweistufige Antragstellung (Projektidee, Antrag).
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Niedersachsen unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sozial-innovative Projekte zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer und verbesserter Lösungen für soziale Herausforderungen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Anpassung von Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Arbeitskräften an den Wandel sowie zur Sicherung und Verbesserung erschwinglicher, nachhaltiger und qualitativ hochwertiger Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zur Daseinsvorsorge.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben und Personalunterstützung durch Dritte
- Ausgaben für Honorartätigkeiten
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Restkostenpauschale (35 %)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen
- Formale berufliche Weiterbildung von Fachkräften
- Beihilfen im Sinne der Artikel 107 und 108 AEUV
- De-Minimis-Beihilfen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Vorhabens im jeweiligen Programmgebiet (SER oder ÜR) in Niedersachsen
- Nachweis der Einhaltung festgelegter Qualitätskriterien
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Projekts
- Antragstellung vor Beginn des Projekts
- Im Stellenprogramm: Zugehörigkeit zu Landesspitzenverbänden der Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden oder Wohlfahrtsverbänden mit Sitz in Niedersachsen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vordruck Projektidee
- Projektbeschreibung
- Projektpersonalplanung
- Ausgaben Personalunterstützung durch Dritte
- Tätigkeitsbeschreibung ESF+ und EFRE
- Anweisung zum Personaleinsatz
- Erklärung zur elektronischen Belegarchivierung
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad des Projekts
- Übertragbarkeit auf andere Regionen
- Bezug zu lokalen und regionalen Bedarfen
- Einhaltung geforderter Qualitätskriterien
Beschreibung
In Niedersachsen fördert dieses Programm öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Einrichtungsträger:innen sowie private Unternehmen bei der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer, übertragbarer Lösungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Arbeit. In Kooperation mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) stehen Projekte im Fokus, die Unternehmen, Beschäftigte und Arbeitskräfte beim demografischen und technologischen Wandel begleiten sowie den Zugang zu erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen zur Daseinsvorsorge sichern. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss sind Förderquoten von bis zu 70 % (SER) bzw. 80 % (ÜR) der förderfähigen Ausgaben vorgesehen. Mit einer Höchstfördersumme von 750 000 € und einer Projektdauer von 36 Monaten eröffnet das Vorhaben großen Spielraum für vielfältige Impulse.
Das Antragsverfahren gliedert sich in ein zweistufiges Verfahren: Zunächst ist eine Projektidee einzureichen, nach positiver Bewertung erfolgt die Aufforderung zur vollständigen Antragstellung. Förderfähig sind Personalausgaben, Honorarkosten, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie eine Restkostenpauschale von 35 %. Voraussetzung sind die Durchführung im jeweiligen Programmgebiet, der Nachweis definierter Qualitätskriterien und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung bereits vor Vorhabensbeginn. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts – darunter auch Landesspitzenverbände der Sozialpartner:innen – reichen ihre Unterlagen wie Projektbeschreibung, Personalplanung und Erklärung zur elektronischen Belegarchivierung bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein. Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Regionale Entwicklung begleitet das Programm mit unabhängiger Beratung und regelmäßigen Förderaufrufen.