Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen
Zinsgünstiges Baudarlehen plus Finanzierungszuschuss (20 %–40 %) für den Neubau von Mietwohnungen in Hessen für Haushalte mit geringem Einkommen. Anmeldeverfahren abgeschlossen, nächste Anmeldung voraussichtlich ab Frühjahr 2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Hessen unterstützt die Schaffung von dauerhaft fremdvermieteten Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, die am freien Markt keinen angemessenen Wohnraum finden. Gefördert werden Neubauten, der Ersterwerb neu gebauter Wohnungen sowie Baumaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau von Mietwohnungen
- Baumaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum (Schädenbeseitigung, Nutzungsänderung, Erweiterung)
- Einbau von Aufzügen
- Rollstuhlgerechte Wohnungen
- Errichtung von Gemeinschaftsräumen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen, die vor Aufnahme in ein Bauprogramm begonnen wurden
- Maßnahmen mit Beginn nach dem 31.12.2030 bei 15-jähriger Bindung
- Maßnahmen ohne gesichertes Baurecht
- Wohnraum ausschließlich für Angehörige der Bauherrschaft
- Maßnahmen bei fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis nachhaltigen Bedarfs an preiswertem Wohnraum durch die Kommune
- Förderung nur für vollständige Wohnungen, nicht für Wohnteile
- Einhaltung der Einkommensgrenzen für wohnberechtigte Haushalte
- Mindestens vier Wohneinheiten je Gebäude
- Kommunale Finanzierungsbeteiligung von mindestens 10.000 € je Wohneinheit
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Anmeldeformular für ein Bauvorhaben
- Mittelbereitstellungsschreiben der Kommune
- Nachweis der Einkommensgrenzen der Haushalte
- Grundbuchnachweis oder Flurstücksnachweis
- Nachweis der Eigenleistung (15 % der Kosten)
Bewertungskriterien
- Bindungsdauer der Mietpreis- und Belegungsbindung
- Erreichung des Effizienzhausstandards
- Höhe der kommunalen Finanzierungsbeteiligung
Beschreibung
Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen unterstützt durch zinsgünstige Baudarlehen und einen zusätzlichen Finanzierungszuschuss von 20 % bis 40 % den Neubau sowie den Ersterwerb neuer Mietwohnungen in Hessen. Gefördert werden Projekte von Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Einrichtungen, die dauerhaft fremdvermieteten Wohnraum schaffen, der insbesondere Haushalten mit geringem Einkommen zugutekommt. Je Quadratmeter Wohnfläche stehen Fördermittel zwischen 1.700 € und 2.500 € zuzüglich Zuschläge für rollstuhlgerechte Wohnungen (150 €/m²), Gemeinschaftsräume (500 €/m²) sowie für den Einbau von Aufzügen (max. 45.000 € pro Aufzug). Die Zinsübernahme durch das Land Hessen während der Bindungsdauer und die Möglichkeit, durch Effizienzhaus-Standards den Zuschuss um weitere 150 €/m² zu steigern, machen die Finanzierung besonders attraktiv.
Zu den wesentlichen Voraussetzungen zählen der kommunale Nachweis eines nachhaltigen Bedarfs an preisgünstigem Wohnraum, eine Mindestausstattung von vier Wohneinheiten pro Gebäude, eine kommunale Finanzierungsbeteiligung von mindestens 10.000 € je Wohneinheit sowie ein Eigenleistungsanteil von 15 % der Gesamtkosten. Weiterhin unterliegen die Mietwohnungen einer Belegungs- und Mietpreisbindung von 15, 20 oder 25 Jahren und müssen für wohnberechtigte Haushalte geeignete Einkommensgrenzen einhalten. Förderfähige Ausgaben umfassen Neubauten, umfassende Baumaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum, barrierefreie Anpassungen und Gemeinschaftseinrichtungen. Das Anmeldeverfahren für 2025 ist bereits abgeschlossen; voraussichtlich ab Frühjahr 2026 können neue Förderanmeldungen über die zuständigen kommunalen Wohnungsbauförderstellen gestellt werden.
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