Soziale Wohnraumförderung – Erwerb von Belegungsrechten
Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung Hessen erhalten Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte Zuschüsse für den Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. 10 Jahre Bindung, Antragstellung über kommunale Wohnungsbauförderstellen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Das Programm fördert den Erwerb von Belegungsrechten an Mietwohnungen in ausgewiesenen Fördergebieten in Hessen, um bezahlbaren Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine angemessene Unterkunft finden.
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer:in oder Erbbauberechtigte:r von Mietwohnungen in ausgewiesenen Fördergebieten
- Erwerb von Belegungsrechten zugunsten des sozialen Mietwohnungsbaus
- Die Wohnungen müssen über Zentral-/Etagenheizung, Bad/Dusche, Toilette und Küche verfügen und dauerhaft wohnraumgeeignet sein
- Der Förderantrag muss sich auf mindestens 4 Wohnungen erstrecken
- Einhaltung von Wohnflächenbegrenzungen (bis 50 m² für 1 Person, 60 m² für 2 Personen, 75 m² für 3 Personen zzgl. 12 m² je weitere Person)
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Erwerb von Belegungsrechten (docx)
- Richtlinie Erwerb von Belegungsrechten (pdf)
- Wohnungsbauförderstellen Hessen (pdf)
Beschreibung
Das Programm unterstützt den Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen in ausgewiesenen Fördergebieten in Hessen, um bezahlbaren Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine geeignete Unterkunft finden. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte von Mietwohnungen sowie öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Gefördert wird der Ankauf von Belegungsrechten an mindestens vier Wohnungen, die dauerhaft wohnraumgeeignet sind und über Zentral-/Etagenheizung, Bad oder Dusche, Toilette und Küche verfügen. Die miet- und belegungsrechtliche Bindung der geförderten Wohnungen beträgt zehn Jahre. Die Förderhöhe setzt sich zusammen aus einem Zuschuss von 2,50 € pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche (freie Wohnungen) bzw. 1,50 € pro Quadratmeter (nach Auslaufen bestehender Bindungen) sowie einem zusätzlichen Entgelt von 0,50 € pro Quadratmeter multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten.
Voraussetzung für die Zuwendung ist die Einhaltung festgelegter Wohnflächenbegrenzungen (bis 50 m² für eine Person, 60 m² für zwei Personen, 75 m² für drei Personen plus 12 m² je weitere Person) sowie die Beachtung von Mietpreis- und Belegungsbindungen. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend über die zuständigen Wohnungsbauförderstellen der Kommunen oder Landkreise; in Städten ab 50.000 Einwohner:innen ist der Magistrat zuständig, andernfalls der Kreisausschuss. Zur Vorbereitung des Antrags stehen das Formular „Antrag Erwerb von Belegungsrechten“, die Richtlinie Erwerb von Belegungsrechten sowie Informationen zu den kommunalen Wohnungsbauförderstellen zur Verfügung. Dieser zweistufige Ablauf gewährleistet eine sorgfältige Prüfung durch die Behörde und effiziente Weiterleitung an die durchführende Bank, um zügig finanzielle Mittel für sozialen Mietwohnungsbau bereitzustellen.