Sparkassenstiftung Lüneburg – Förderfonds Bleckede/Ostkreis
Die Sparkassenstiftung Lüneburg – Förderfonds Bleckede/Ostkreis unterstützt gemeinnützige Projekte, Veranstaltungen und Aktionen in den Bereichen Kunst, Kultur, Jugend, Sport, Soziales, Bildung, Umwelt- und Naturschutz sowie Heimatpflege in der Stadt Bleckede, dem Amt Neuhaus und der Samtgemeinde Dahlenburg und Ostheide. Anträge können über die digitale Förderplattform eingereicht werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von gemeinnützigen Projekten, Veranstaltungen und Aktionen in den Bereichen Kunst, Kultur, Jugend, Sport, Soziales, Bildung, Wissenschaft, Forschung, Natur- und Umweltschutz sowie Heimatpflege in der Region Bleckede/Ostkreis.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten
- Investive Vorhaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen gemeinnützig im Sinne des §52 AO sein
- Keine kommerziellen Aktivitäten
- Sitz oder Tätigkeitsort in Bleckede, Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg oder Ostheide
- Freistellungsbescheid muss vorgelegt werden
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Freistellungsbescheid
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Sparkassenstiftung Lüneburg fördert mit dem Förderfonds Bleckede/Ostkreis gemeinnützige Initiativen in der Stadt Bleckede, im Amt Neuhaus sowie in der Samtgemeinde Dahlenburg und Ostheide. Ziel sind Projekte, Veranstaltungen und Aktionen aus den Bereichen Kunst und Kultur, Kinder und Jugendliche, Sport, Soziales, Bildung, Forschung & Innovation sowie Natur- und Umweltschutz und Heimatpflege. Förderanträge können von als gemeinnützig anerkannten Vereinen, Stiftungen, öffentlichen Einrichtungen oder Interessenverbänden gestellt werden. Ein Freistellungsbescheid sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sind zwingende Bestandteile der Bewerbung. Investive Vorhaben werden bis zu 33 % der Gesamtkosten unterstützt, während bei Projektkosten eine Förderquote von bis zu 50 % greift. Ausschließlich nicht-kommerzielle, im Sinne des § 52 AO gemeinnützige Maßnahmen mit Sitz oder Tätigkeitsort in der definierten Region sind antragsberechtigt.
Die Einreichung erfolgt bis zum 31. März 2026 über die digitale Plattform „Hand in Hand für Lüneburg“. Nach Fristende treffen die Stiftungsrät:innen eine Entscheidung im November 2026. Geförderte Maßnahmen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage umgesetzt und abgerechnet werden; bei Investitionsvorhaben kann die Stiftung bis zu einem Drittel der Gesamtkosten übernehmen. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig vorzubereiten und die Registrierung der Organisation samt hochgeladenem Freistellungsbescheid zeitnah abzuschließen. Damit trägt der Förderfonds dazu bei, lokale Projekte in Kunst, Jugend, Bildung und Umwelt wirkungsvoll voranzubringen und die kulturelle Vielfalt im Bleckede/Ostkreis nachhaltig zu stärken.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.