Zuschuss

Sparkassenstiftung Lüneburg – Förderfonds Bleckede/Ostkreis

Die Sparkassenstiftung Lüneburg – Förderfonds Bleckede/Ostkreis unterstützt gemeinnützige Projekte, Veranstaltungen und Aktionen in den Bereichen Kunst, Kultur, Jugend, Sport, Soziales, Bildung, Umwelt- und Naturschutz sowie Heimatpflege in der Stadt Bleckede, dem Amt Neuhaus und der Samtgemeinde Dahlenburg und Ostheide. Anträge können über die digitale Förderplattform eingereicht werden.

Kultur Kinder und Jugendliche Sport Soziales Bildung Umwelt-/Naturschutz Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.03.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Förderquote: 33% - 50%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von gemeinnützigen Projekten, Veranstaltungen und Aktionen in den Bereichen Kunst, Kultur, Jugend, Sport, Soziales, Bildung, Wissenschaft, Forschung, Natur- und Umweltschutz sowie Heimatpflege in der Region Bleckede/Ostkreis.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektkosten
  • Investive Vorhaben

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekte müssen gemeinnützig im Sinne des §52 AO sein
  • Keine kommerziellen Aktivitäten
  • Sitz oder Tätigkeitsort in Bleckede, Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg oder Ostheide
  • Freistellungsbescheid muss vorgelegt werden
  • Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Freistellungsbescheid
  2. Kosten- und Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Sparkassenstiftung Lüneburg fördert mit dem Förderfonds Bleckede/Ostkreis gemeinnützige Initiativen in der Stadt Bleckede, im Amt Neuhaus sowie in der Samtgemeinde Dahlenburg und Ostheide. Ziel sind Projekte, Veranstaltungen und Aktionen aus den Bereichen Kunst und Kultur, Kinder und Jugendliche, Sport, Soziales, Bildung, Forschung & Innovation sowie Natur- und Umweltschutz und Heimatpflege. Förderanträge können von als gemeinnützig anerkannten Vereinen, Stiftungen, öffentlichen Einrichtungen oder Interessenverbänden gestellt werden. Ein Freistellungsbescheid sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sind zwingende Bestandteile der Bewerbung. Investive Vorhaben werden bis zu 33 % der Gesamtkosten unterstützt, während bei Projektkosten eine Förderquote von bis zu 50 % greift. Ausschließlich nicht-kommerzielle, im Sinne des § 52 AO gemeinnützige Maßnahmen mit Sitz oder Tätigkeitsort in der definierten Region sind antragsberechtigt.

Die Einreichung erfolgt bis zum 31. März 2026 über die digitale Plattform „Hand in Hand für Lüneburg“. Nach Fristende treffen die Stiftungsrät:innen eine Entscheidung im November 2026. Geförderte Maßnahmen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage umgesetzt und abgerechnet werden; bei Investitionsvorhaben kann die Stiftung bis zu einem Drittel der Gesamtkosten übernehmen. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig vorzubereiten und die Registrierung der Organisation samt hochgeladenem Freistellungsbescheid zeitnah abzuschließen. Damit trägt der Förderfonds dazu bei, lokale Projekte in Kunst, Jugend, Bildung und Umwelt wirkungsvoll voranzubringen und die kulturelle Vielfalt im Bleckede/Ostkreis nachhaltig zu stärken.

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