Zuschuss

Sparkassenstiftung Lüneburg – Förderfonds Nachhaltigkeit

Fördert vorwiegend praktische Projekte und Aktionen zur Nachhaltigkeit, insbesondere im Natur- und Umweltschutz in der Hansestadt Lüneburg und im Landkreis Lüneburg.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Förderquote: 33% - 50%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten, Aktionen und Veranstaltungen zum Thema Nachhaltigkeit, insbesondere Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz.

Förderfähige Ausgaben

  • Investive Vorhaben
  • Projekte, Aktionen und Veranstaltungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Personal- und Sachkosten (institutionelle Förderung)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekte im Bereich Nachhaltigkeit (Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz)
  • Standort in Hansestadt Lüneburg oder Landkreis Lüneburg
  • Gemeinnützigkeit gemäß § 52 AO
  • Keine kommerziellen Hintergründe
  • Freistellungsbescheid auf Anforderung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
  2. Freistellungsbescheid

Beschreibung

Die Sparkassenstiftung Lüneburg – Förderfonds Nachhaltigkeit unterstützt gemeinnützige Initiativen, Stiftungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Sitz oder Projektaktivitäten in der Hansestadt Lüneburg sowie im Landkreis Lüneburg. Im Mittelpunkt stehen praktische Vorhaben zum Natur- und Umweltschutz, zur Landschaftspflege und zum Klimaschutz. Gefördert werden sowohl investive Maßnahmen als auch Aktionen und Veranstaltungen mit einer Finanzierungsquote von bis zu 50 % (bei Investitionen max. 33 % der Gesamtkosten). Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit nach § 52 AO ohne kommerzielle Hintergründe. Ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie auf Anforderung der Stiftung der Freistellungsbescheid sind Teil jeder Antragstellung. Laufende Personal- und Sachkosten werden nicht gefördert; sämtliche eingereichten Ausgaben müssen nach Projektabschluss belegt werden.

Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei die Abforderung der bewilligten Mittel innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage erfolgen muss. Bei Änderungen im Finanzierungsplan behält sich die Stiftung eine Anpassung oder Rückforderung der Fördersumme vor. Durch diese Fehlbedarfsfinanzierung wird sichergestellt, dass Ressourcen effizient und bedarfsgerecht eingesetzt werden. Die Förderung bietet gemeinnützigen Träger:innen die Chance, lokale Nachhaltigkeitsprojekte zu realisieren, innovative Umweltaktionen umzusetzen und das Bewusstsein für Klimaschutz in der Region Lüneburg zu stärken.

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