Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)
Zuschuss für Unternehmen in Bremen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien und Erstellung betrieblicher Energiekonzepte. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Investitionen und der Erstellung betrieblicher Energiekonzepte zur sparsamen und rationellen Nutzung von Energie sowie zur verstärkten Verwendung erneuerbarer Energien in Industrie und Gewerbe im Land Bremen mit dem Ziel, den Primärenergieeinsatz und die CO₂-Emissionen nachhaltig zu reduzieren.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Planungskosten
- Kosten für betriebliche Energiekonzepte
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen, zu denen der Antragsteller rechtlich verpflichtet ist
- Instandhaltung, Sanierung oder Kapazitätserweiterung
- Investitionen ohne Effizienzsteigerung in gleicher Höhe
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahme muss im Land Bremen durchgeführt werden
- Antrag vor Beginn der Arbeiten schriftlich stellen
- Energiekonzepte nach VDI 3922
- Beratung anbieter-, hersteller- und vertriebsunabhängig
- Zweckbindungsfrist von 10 Jahren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllte Antragsformulare
- Formloser Antrag mit Maßnahmenbeschreibung und technischen Angaben
- Angaben zu Energieverbräuchen und Einsparpotenzial
- Investitions- und Betriebskostenaufstellung
- Jahresabschluss und Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Formblätter (Erklärung, Mindestlohn, ggf. KMU-Status)
Bewertungskriterien
- CO₂-Reduktionspotenzial
- Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
- Beitrag zum Förderzweck über Standardanforderungen hinaus
Beschreibung
Die Freie Hansestadt Bremen fördert Unternehmen und wirtschaftsnahe Akteur:innen bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, der Nutzung erneuerbarer Energien sowie bei der Erstellung betrieblicher Energiekonzepte. Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, wobei sich die genaue Förderquote nach Art und Effizienzsteigerung der Maßnahme richtet. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wirtschaftsnahe freie Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- und Dienstleistungsunternehmen im Rahmen von Contractingvereinbarungen. Bei gebäudebezogenen Projekten erhalten auch Eigentümer:innen, dinglich Verfügungsberechtigte, Mieter:innen und Pächter:innen mit Zustimmung des Eigentumsinhabers Fördermittel. Die maximale Projektdauer beträgt zwölf Monate, Anträge können fortlaufend vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Umsetzung des Vorhabens im Land Bremen, ein unabhängiges Energiekonzept nach VDI 3922 sowie ein formeller Antrag vor Projektstart. Förderfähig sind neben Investitionskosten auch Planungskosten und Aufwendungen für betriebliche Energiekonzepte. Nicht unterstützt werden Pflichtmaßnahmen, Maßnahmen ohne Effizienzgewinn in gleicher Höhe oder reine Instandhaltungs-, Sanierungs- und Kapazitätserweiterungsprojekte. Die Entscheidung basiert auf dem CO₂-Reduktionspotenzial, der Wirtschaftlichkeit und dem über den Standard hinausgehenden Beitrag zum Klimaschutzziel. Eine zehnjährige Zweckbindung sichert den nachhaltigen Einsatz der geförderten Anlagen. Für die Antragstellung sind unter anderem ausgefüllte Formulare, technische Maßnahmenbeschreibungen, Kostenpläne sowie Jahresabschlussunterlagen erforderlich.
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