Spin-off Fellowship - 2. Ausschreibung, 4. Einreichfrist
Fellowship für Forscher:innen in Österreich zur Weiterentwicklung von geistigem Eigentum an Hochschulen mit dem Ziel einer Spin-off-Gründung. Nicht rückzahlbare Zuschüsse von 100.000 € bis 500.000 €, 100 % Förderquote, Projektlaufzeit 12–18 Monate. Einreichung 10.09.2025–21.01.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Ein gefördertes Spin-off Fellowship hat zum Ziel, geistiges Eigentum einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung weiterzuentwickeln, sodass nach Abschluss eine Verwertung im Rahmen einer Unternehmensgründung möglich ist.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sach- und Materialkosten
- Kosten für Anlagennutzung
- Drittkosten für Weiterbildungsmaßnahmen und externes Coaching
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Administrative Kosten der Host Organisation
- Kosten für Host und Mentor:innen
- Repräsentationskosten
- Bewirtungskosten
- Kosten für Businessplan- und Finanzplanerstellung
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Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anstellung an einer antragsberechtigten Forschungseinrichtung
- 100 % Fokus auf Projekttätigkeit während der Laufzeit
- Unterstützung durch eine Hostorganisation erforderlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unterstützungserklärung der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
- Motivations- und Empfehlungsschreiben des Host
- individuelle IP-Verwertungsvereinbarung
- Geschäftsmodell in Lean Canvas oder Business Model Canvas (1-Seiter)
- Lebensläufe der Fellows
Beschreibung
Das Spin-off Fellowship der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft bietet in der zweiten Ausschreibung Forschenden an österreichischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen die einmalige Gelegenheit, geistiges Eigentum konsequent weiterzuentwickeln und den Grundstein für eine Unternehmensgründung zu legen. Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zwischen 100.000 € und 500.000 € bei einer Fördersumme von 100 % können Fellows während einer Projektlaufzeit von 12 bis 18 Monaten Personalkosten, Sach- und Materialausgaben, Anlagennutzung sowie Drittkosten für Weiterbildungsmaßnahmen und externes Coaching finanzieren und Reisekosten zu Fachkonferenzen und Marktrecherchen abdecken. Ausgeschlossen sind administrative Kosten der Hostorganisation, Aufwendungen für Host- und Mentor:innen, Bewirtung, Marketing sowie Patenterhaltung. Voraussetzung ist die volle Beschäftigung an einer berechtigten Bildungseinrichtung, ein 100 %iger Fokus auf die Projekttätigkeit und eine verbindliche Unterstützungserklärung durch eine Hostorganisation, die den Arbeitsplatz inklusive Laborausstattung bereitstellt.
Das Förderziel besteht darin, nach Abschluss eine marktfähige Verwertung des entwickelten geistigen Eigentums im Rahmen einer Spin-off-Gründung zu ermöglichen. Antragsteller:innen reichen ihre Unterlagen elektronisch via eCall ein. Erforderliche Dokumente umfassen eine Unterstützungserklärung der Institution, ein Motivations- und Empfehlungsschreiben der Hostorganisation, eine individuelle IP-Verwertungsvereinbarung, eine einseitige Darstellung des Geschäftsmodells nach Lean Canvas oder Business Model Canvas sowie die Lebensläufe der Fellows. Die Einreichfrist endet am 21. Januar 2026 um 12:00 Uhr. Über die Förderzusage entscheidet das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung voraussichtlich im Mai 2026. Dieses Programm richtet sich ausschließlich an antragsberechtigte Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in ganz Österreich.