Zuschuss

Spitzensportförderung

Förderung von Trainer- und Wettkampfkosten für Tiroler Sportfachverbände und -vereine in der ersten und zweiten Bundesliga sowie Unterstützung von Sportleistungszentren und Kaderförderung. Anträge sind jährlich gemäß Beschluss des Landessportrates möglich.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Unterstützung anfallender Trainer- und Wettkampfkosten der Tiroler Sportfachverbände bzw. Sportvereine, die in einer ersten oder zweiten Bundesliga vertreten sind; Förderung von Sportleistungszentren und Kadermaßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Trainerkosten
  • Wettkampfkosten
  • Kosten für Sportleistungszentren und Kaderförderung

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die Sportart muss vom Tiroler Landessportrat anerkannt sein.
  • Teilnahme an österreichischer Bundesliga der ersten oder zweiten Leistungsebene und Mitgliedschaft in einem vom Tiroler Landessportrat anerkannten Sportfachverband.
  • Vorhandensein geeigneter Sportstätten und Stützpunkte für regelmäßige Trainingsmaßnahmen.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular mit allen im Formular angeführten Unterlagen

Beschreibung

Die Spitzensportförderung des Landes Tirol richtet sich an Tiroler Sportfachverbände und Sportvereine, die mit Teams in der ersten oder zweiten Bundesliga vertreten sind, sowie an anerkannte Fachverbände, die Sportleistungszentren betreiben oder vereinsübergreifende Kadermaßnahmen organisieren. Mit dieser Förderung werden insbesondere Trainerkosten und Wettkampfkosten abgedeckt, um Athlet:innen optimale Rahmenbedingungen zu bieten. Darüber hinaus fließt finanzielle Unterstützung in den Aufbau und den Betrieb von Sportleistungszentren sowie in Kaderförderungsmaßnahmen, die der langfristigen Entwicklung des Spitzensports in Tirol dienen. Die Gewährung erfolgt in Form von Zuschüssen und kann fortlaufend beantragt werden, wobei die fristgerechten Termine jährlich durch Beschluss des Landessportrates festgelegt werden.

Förderungsberechtigt sind Interessenverbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Tirol. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung sind unter anderem die Anerkennung der Sportart durch den Tiroler Landessportrat, die Teilnahme an einer österreichischen Bundesliga der ersten oder zweiten Leistungsebene sowie die Mitgliedschaft in einem anerkannten Sportfachverband. Zudem müssen geeignete Sportstätten und Stützpunkte für regelmäßige Trainingsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Eingereicht wird ein vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive aller darin aufgeführten Unterlagen. Die Bewilligung erfolgt nach jährlichem Beschluss des Landessportrates; die jeweiligen Fristen sind den aktuellen Formularen zu entnehmen. Mit dieser transparent organisierten Unterstützung wird das Ziel verfolgt, nachhaltige Leistungsstrukturen zu schaffen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Tirols im Spitzensport weiter zu stärken.

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