Sportförderrichtlinien Vereinsinvestitionsprogramm
Förderung von Sanierungs-, Neu- und Erweiterungsbauten sowie Erwerb von Sportgrundstücken in Berlin mit bis zu 20 % Zuschuss und zinslosen Darlehen bis 40 % der förderfähigen Kosten, ab 10.000 €; Eigenanteil mind. 40 %; zweistufiges Antragsverfahren.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in vorhandene Sportanlagen, den Neubau bzw. die Erweiterung von Sportstätten sowie den Erwerb von Grundstücken zur Sportnutzung in Berlin.
Förderfähige Ausgaben
- Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Sportanlagen
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Kauf von nicht landeseigenen Grundstücken
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum oder langfristige vertragliche Nutzung bzw. käuflicher Erwerb der Sportanlage
- Erfüllung satzungsgemäßer gemeinnütziger Zwecke
- Aktive Mitwirkung bei der Dopingbekämpfung und -prävention
- Sicherung der Gesamtfinanzierung der Maßnahme
- Gewährleistung ordnungsgemäßer Geschäftsführung und bestimmungsgemäßer Mittelverwendung
- Mehr anzeigen
Beschreibung
Das Sportförderrichtlinien Vereinsinvestitionsprogramm fördert gemeinnützige Sportorganisationen in Berlin bei Investitionen in bestehende Sportanlagen, Neubauten, Erweiterungsmaßnahmen sowie beim Erwerb von Grundstücken zur Sportnutzung. Es kombiniert einen einmaligen Zuschuss von bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten mit zinslosen Darlehen von bis zu 40 % und setzt einen Eigenanteil von mindestens 40 % voraus. Die Förderung ist ab einem Mindestvolumen von 10.000 € möglich und steht dauerhaft zur Verfügung. Das zweistufige Verfahren beginnt mit der Anmeldung des Vorhabens bei der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport und endet mit dem eigentlichen Antrag nach Aufnahme in die Planungsliste. Für Maßnahmen unter 100.000 € erfolgt die Anmeldung über den jeweiligen Fachverband bis zum 30. September des Vorjahres, während größere Projekte und Grundstückserwerbe jederzeit beantragt werden können.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist der nachweisliche Eigentumsstand, eine langfristige vertragliche Nutzung bzw. der käufliche Erwerb der Sportanlage. Darüber hinaus müssen die satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecke erfüllt, die Gesamtfinanzierung gesichert sowie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und bestimmungsgemäße Mittelverwendung garantiert werden. Aktive Mitwirkung bei der Dopingbekämpfung und -prävention zählt ebenso zu den Verpflichtungen wie die Absicherung des Darlehens durch Bürgschaft und die Einhaltung von Zweckbindungsfristen (10 Jahre für bewegliche Sachen, 25 Jahre für Grundstücke und Gebäude). Anerkannte Sportorganisationen gemäß § 3 Sportförderungsgesetz können diese umfassende Investitionshilfe nutzen, um die Sportinfrastruktur in Berlin zukunftsfähig auszubauen.