Zuschuss

Sportförderung in Bremen

Anerkannte bremische Träger des Sports können Zuschüsse für Maßnahmen im Amateur- und Leistungssport sowie für Sportstätten- und Sonderprogramme erhalten. Anträge für Stadtmittel jährlich bis zum 31.01. einreichen.

Kultur Sport

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Maßnahmen im Amateursport und Leistungssport sowie Finanzierung von Ehrenpreisen, Behindertensport, Übungsleitervergütungen, Sportprogrammen, Teilnahme an Meisterschaften, überregionalen Veranstaltungen, Beschaffung von Geräten, Neu-, Aus- und Umbau sowie Renovierung und Bewirtschaftung von Sportstätten in der Freien Hansestadt Bremen.

Förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen zur Förderung des Leistungssports
  • Ehrenpreise für Sportveranstaltungen
  • Behindertensport
  • Übungs- und Organisationsleitervergütungen
  • Sportprogramme für Nichtmitglieder
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Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkannter bremischer Träger des Sports
  • Maßnahme im Bereich des Amateursports
  • Übungsleiterinnen und Übungsleiter ohne rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder verfassungsfeindliche Äußerungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Beschreibung

Das Förderprogramm der Freien Hansestadt Bremen unterstützt anerkannte bremische Träger:innen des Sports bei Maßnahmen im Amateur- und Leistungssport sowie bei der Errichtung, dem Ausbau und der Bewirtschaftung von Sportstätten. Zuschüsse können unter anderem für die Vergabe von Ehrenpreisen, den Behindertensport, Übungsleiter:innenvergütungen sowie für Sportprogramme für Nichtmitglieder beantragt werden. Zusätzlich sind Fördermittel für die Teilnahme an regionalen und überregionalen Meisterschaften sowie für Sonderprogramme, wie Schwimmsportmaßnahmen, verfügbar. Die Zuwendungen decken auch Beschaffungskosten für Sportgeräte (in Ausnahmefällen) und Investitionen in Neu-, Aus- und Umbau sowie Renovierung von Sportanlagen ab. Voraussetzung ist die Einreichung eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplans, einer Projektbeschreibung sowie des Antragsformulars bis zum 31. Januar eines Jahres, um Stadtmittel zu sichern. Landesmittel werden vor Maßnahmenbeginn über den Landessportbund Bremen beansprucht.

Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Vereine und Verbände, deren Übungsleiter:innen demokratischen Werten verpflichtet sind und keine rassistischen, fremdenfeindlichen oder gewaltverherrlichenden Äußerungen tätigen. Antragstellende müssen als anerkannter bremischer Träger im Sinne des Sportförderungsgesetzes registriert sein und planbare Projekte im Bereich des Amateursports vorweisen können. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Umfang der beantragten Maßnahme und wird von der Senatorin bzw. dem Senator für Inneres und Sport bewilligt. Durch die Kombination kommunaler und Landesmittel entsteht ein breitgefächertes Unterstützungsspektrum für Sportvereine und -verbände in Bremen, das nachhaltige Impulse für Bremer Sportlandschaft setzt und die Teilhabe am Sport für alle Bevölkerungsgruppen stärkt.

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