Zuschuss

Sportstättenbauförderung

Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten in Nordrhein-Westfalen für Hochleistungstraining, Wettkämpfe und Spitzensportveranstaltungen auf nationalem und internationalem Niveau.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: 70%

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Erreichung einer bedarfsdeckenden Sportstätteninfrastruktur für das Hochleistungstraining und/oder für Wettkämpfe beziehungsweise Spitzensportveranstaltungen auf nationalem und internationalem Niveau sowie deren Vorbereitung.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubau, Umbau, Modernisierung und Instandsetzung von Sportstätten
  • Ausgaben nach Kostengruppen DIN 276 (200–499, 520–529, 700–749, 761)
  • Energetische und bauliche Effizienzmaßnahmen
  • Barrierefreie Ausstattung
  • Digitale Modernisierungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Sonstige
  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (z.B. Landesleistungszentren, Zuschauersportanlagen, Sportschulspezifische Infrastruktur)
  • Begründung der Notwendigkeit der Baumaßnahme
  • Befürwortende Stellungnahme des zuständigen Sportfachverbandes
  • Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach DIN-EN-Normen
  • Keine überwiegend kommerzielle Nutzung (>50 %)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bau- und Raumprogramm
  2. Entwurfszeichnungen, Flurkarte, Lageplan
  3. Erläuterungsbericht zur Baumaßnahme
  4. Nachweise bauaufsichtlicher und sonst erforderlicher Genehmigungen
  5. Kostenberechnung nach DIN 276
  6. Vergabeplanung
  7. Bauzeitplan
  8. Gemeinnützigkeitsbescheinigung (falls zutreffend)
  9. Nachweis Vorsteuerabzugsberechtigung (falls zutreffend)
  10. Miet-/Pachtvertrag (falls zutreffend)
  11. Stellungnahme des Sportfachverbandes

Bewertungskriterien

  • Zweckentsprechende Nutzung
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Ausmaß der öffentlichen Beteiligung

Beschreibung

Die Sportstättenbauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen und sonstige juristische Personen bei Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten. Gefördert werden beispielsweise Landesleistungszentren, Zuschauersportanlagen sowie sportschulspezifische Infrastruktur, die dem Hochleistungstraining, nationalen und internationalen Wettkämpfen oder der Vorbereitung von Spitzensportveranstaltungen dienen. Mit einem Regelfördersatz von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben leistet das Programm einen erheblichen Beitrag zur Realisierung von Neubau-, Umbau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden energetische Effizienzmaßnahmen, barrierefreie Ausstattungen und digitale Modernisierungen gefördert, sofern die fachlichen Anforderungen nach DIN-EN-Normen eingehalten werden und keine überwiegend kommerzielle Nutzung (> 50 %) vorliegt. Eine vereinsübergreifende Stellungnahme des zuständigen Sportfachverbandes untermauert die Notwendigkeit jeder Baumaßnahme.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt in dreifacher Ausfertigung bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung. Als Voraussetzung gelten ein ausführliches Bau- und Raumprogramm, Entwurfszeichnungen, Lagepläne, ein Erläuterungsbericht zur Baumaßnahme, Kostenberechnungen nach DIN 276 und ein verbindlicher Bauzeitplan. Je nach Förderungsempfänger:in ist zudem der Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Vorsteuerabzugsberechtigung beizufügen. Die Prüfung orientiert sich an den Kriterien Zweckentsprechung, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit sowie dem Ausmaß öffentlicher und dritter Beteiligung. Durch die kontinuierlich verfügbaren Fördermittel können ambitionierte Projekte flexibel umgesetzt werden, um eine bedarfsdeckende und zukunftsfähige Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten.

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