Zuschuss

Sportstättenförderung im Saarland

Förderprogramm für den Bau, die Sanierung und Modernisierung von Sportanlagen im Saarland. Anträge können fortlaufend beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gestellt werden.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland

Förderziel

Förderung von Baumaßnahmen wie Neubau, Sanierung und Modernisierung kommunaler und vereinseigener Sportstätten im Saarland gemäß den Richtlinien der Landesregierung und den Leitlinien zur Förderung des Sportstättenbaus.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eintragung im Vereinsregister
  • Vereinszweck Pflege des Sports in der Satzung
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
  • Mitgliedschaft im Landessportverband Saarland (LSVS)
  • Kommunale Gebietskörperschaften
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Beschreibung

Im Saarland unterstützt ein Zuschuss gezielt den Bau, die Sanierung und Modernisierung kommunaler sowie vereinseigener Sportanlagen. Dieses Programm fördert Baumaßnahmen von Sporthallen, Freisportanlagen und Trainingsplätzen nach den Richtlinien der Landesregierung. Anträge können jederzeit beim zuständigen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport eingereicht werden, vorausgesetzt, die Maßnahme beginnt erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die zum Ausbau der Sportinfrastruktur und zur nachhaltigen Nutzung beitragen. Öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Vereine profitieren gleichermaßen von der Förderung, um attraktive und moderne Sportstätten für verschiedene Zielgruppen zu schaffen. Die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach pflichtgemäßem Ermessen der Sportplanungskommission.

Gefördert werden saarländische Sportvereine, die im Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt sind, sowie kommunale Gebietskörperschaften mit langfristig gesicherten Nutzungsrechten an der Sportstätte. Eine satzungsgemäße Zweckbeschreibung zur Pflege des Sports und die Mitgliedschaft im Landessportverband Saarland sind ebenso Voraussetzung wie der Nachweis von Eigentums- oder Nutzungsrechten. Eigenmittel müssen in angemessenem Umfang eingebracht werden. Darüber hinaus ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt vorzulegen und alle erforderlichen Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden. In dringenden Fällen kann eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn formlos beantragt werden. Eine Antragstellung vor Baubeginn ist zwingend erforderlich, ansonsten entfällt die Bezuschussung. Durch die kontinuierlich fortlaufende Fördermöglichkeit entsteht Flexibilität bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten, wodurch nachhaltige Investitionen in die regionale Sportlandschaft gefördert werden. Insbesondere Baumaßnahmen wie Neubau, Sanierung oder Modernisierung werden vorrangig behandelt.

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