Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft
Unternehmen und Freiberufler in Bayern können eine Ausfallbürgschaft für Kredite erhalten, wenn sie nicht über ausreichende bankmäßige Sicherheiten verfügen. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 % der Kreditsumme ab. Anträge können jederzeit über die Hausbank gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern entlastet gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige bei kreditfinanzierten Vorhaben, indem er in Form einer Staatsbürgschaft bis zu 80 % des Kreditrisikos übernimmt. Gefördert werden Investitionskredite, ausnahmsweise Betriebsmittelkredite und Avalkredite, um die Durchführung volkswirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in Bayern zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskredite
- Betriebsmittelkredite
- Avalkredite
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des Unternehmens in Bayern
- Keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten ohne Bürgschaft
- Vorhaben von volkswirtschaftlichem Interesse für Bayern
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens bzw. Unternehmens abgesichert
- Fristgerechte Verzinsung und Tilgung des zu verbürgenden Kredits
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Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige mit mangelnden bankmäßigen Sicherheiten durch eine Staatsbürgschaft, die bis zu 80 % des Kreditrisikos übernimmt. Gefördert werden Investitionskredite, ausnahmsweise Betriebsmittelkredite und Avalkredite, um volkswirtschaftlich bedeutsame Vorhaben im Freistaat umzusetzen. Die LfA Förderbank Bayern bearbeitet Bürgschaften bis zu einer Höhe von 5 Mio. € auf Basis ihrer Richtlinien; für größere Summen ist die Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung erforderlich. Anträge können jederzeit über die Hausbank eingereicht werden. Eine fristgerechte Verzinsung und Tilgung des Kredits sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts aus organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Sicht sind Voraussetzung für den Antrag.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz in Bayern. Voraussetzung ist, dass ohne Bürgschaft keine ausreichenden Sicherheiten vorliegen und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. Eine angemessene Eigenmittelbeteiligung sowie die Einhaltung des EU-Beihilferechts müssen nachgewiesen werden. Investitionskredite dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein. Die maximale Projektdauer beträgt 180 Monate, wobei die Bürgschaftslaufzeit jeweils darauf abgestimmt wird. Durch diese Garantie kann der Zugang zu zinsverbilligten Darlehen erleichtert und somit Wachstum, Innovation und Arbeitsplatzsicherung in Bayern nachhaltig gefördert werden.
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