Städtebauförderrichtlinien (StbFRL)
Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung im Saarland für Gemeinden zur Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen mit bis zu zwei Drittel Zuschuss der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge werden im jährlichen Landesprogramm laufend über die Kommunalaufsicht gestellt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung im Saarland, um Städte und Gemeinden als Wirtschafts- und Wohnstandorte nachhaltig zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben.
Förderfähige Ausgaben
- Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen
- Ordnungsmaßnahmen (Bodenordnung, Grunderwerb, Umzug)
- Baumaßnahmen (Modernisierung, Instandsetzung, Neubau)
- Vergütungen für Beauftragte und Abschlusskosten
- Maßnahmen im EFRE-Rahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten der Gemeindeverwaltung und kommunaler Betriebe
- Geldbeschaffungskosten und Zinsen
- Ausgaben für Bewirtungen
- Steuerausfälle der Gemeinden
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben muss eine städtebauliche Gesamtmaßnahme gemäß Baugesetzbuch sein
- Fördergebiet muss formell festgelegt sein
- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept ist zu erstellen
- Maßnahmen müssen konzeptionell und planerisch ausreichend vorbereitet sein
- Einzelmaßnahmen dürfen nicht vor Bewilligung begonnen werden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsübersicht
- Begleitinformationen (online)
- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Bezug zur Gesamtentwicklung der Gemeinde
- Qualität des integrierten Entwicklungskonzepts
- Innovations- und Experimentiercharakter
Beschreibung
Die Städtebauförderrichtlinien des Saarlands (StbFRL) fördern seit mehreren Jahren nachhaltige Stadtentwicklungsvorhaben in Kommunen des Saarlands. Dabei erhalten öffentlich-rechtliche Einrichtungen Zuschüsse in Höhe von bis zu 66,67 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für eine Laufzeit von bis zu 180 Monaten. Gefördert werden integrierte Gesamtmaßnahmen im Sinne des Baugesetzbuchs, die städtebauliche Konzepte für Stadt- und Ortskerne, Infrastruktur, Digitalisierung, Smart-City-Initiativen und Infrastrukturmaßnahmen umsetzen. Die Unterstützung umfasst sowohl vorbereitende Untersuchungen und Ordnungsmaßnahmen (Bodenordnung, Grunderwerb, Umzug) als auch Baumaßnahmen (Modernisierung, Instandsetzung, Neubau) sowie EFRE-geförderte Projekte. Anträge werden jährlich im Landesprogramm laufend über die zuständige Kommunalaufsicht gestellt; feste Fristen bestehen nicht.
Ziel ist die dauerhafte Stärkung von Städten und Gemeinden als Wirtschafts- und Wohnraumstandorte sowie die Beseitigung städtebaulicher Missstände. Voraussetzung für eine Förderung sind u. a. die formelle Festlegung des Fördergebiets, die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts und die konzeptionelle Vorbereitungsreife der Einzelmaßnahmen. Vor Bewilligung darf mit der Umsetzung nicht begonnen werden. Nicht förderfähig sind Personal- und Sachkosten der Verwaltung, Geldbeschaffungskosten, Bewirtungsausgaben und Gemeindesteuerausfälle. Bei der Bewertung spielen Aspekte der Nachhaltigkeit, der Vernetzung mit der Gesamtentwicklung, die Qualität des Entwicklungskonzepts sowie Innovationscharakter eine wichtige Rolle. Für die Antragstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht, begleitende Online-Informationen sowie das Integrierte Entwicklungskonzept vorzulegen. Kommunen haben zudem die Möglichkeit, Mittel an Dritte weiterzureichen, um regionale Akteur:innen einzubinden.
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