Städtebauliche Strukturverbesserungen/Infrastrukturmaßnahmen - Investitionszuschuss
Investitionszuschuss für städtebauliche Strukturverbesserungs- und Infrastrukturmaßnahmen bei der Sanierung von Mehrwohnungshäusern in Wien. Fördersumme bis zu 100 % der förderbaren Kosten. Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung bezweckt die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der BewohnerInnen von Mehrwohnungshäusern in Wien durch städtebauliche Strukturverbesserungs- und Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung.
Förderfähige Ausgaben
- Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen
- Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen
- Abbruchfolgekosten (z.B. Umsiedlungen)
- Hofüberplattungen
- Soziale Infrastrukturmaßnahmen
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahme muss mindestens einer weiteren Liegenschaft im Baublock zugutekommen
- Subsidiaritätsprinzip: Zuvor alle anderen Fördermöglichkeiten ausschöpfen
- Zustimmung der WWFSG-MA21-Kommission bzw. Magistratsdirektion Geschäftsbereich Bauten und Technik erforderlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Topographie des Bestandes
- Bestandspläne
- Sanierungskonzept (Auflistung der Maßnahmen und Grobkostenschätzung)
- Entwurfsplanung
Beschreibung
Städtebauliche Strukturverbesserungen/Infrastrukturmaßnahmen – Investitionszuschuss fördert umfassende Sanierungen von Mehrwohnungshäusern in Wien mit einem Zuschuss von bis zu 100 % der förderbaren Kosten. Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen, die als Eigentümer:innen oder Träger:innen von mindestens zwei Liegenschaften innerhalb eines Baublocks gemeinsam agieren. Ziel ist die Steigerung der Wohn- und Lebensqualität durch städtebauliche Strukturverbesserungen und infrastrukturelle Maßnahmen im Rahmen einer Blocksanierung. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip, wonach zuvor alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. Zudem ist eine Zustimmung der WWFSG-MA21-Kommission beziehungsweise der Magistratsdirektion Geschäftsbereich Bauten und Technik erforderlich.
Gefördert werden unter anderem ökologische Maßnahmen wie Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen, Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen zur Verbesserung von Belichtungs- und Belüftungsverhältnissen sowie die daraus entstehenden Folgekosten (z. B. Umsiedlungen). Weitere förderfähige Ausgaben umfassen Hofüberplattungen, soziale Infrastrukturmaßnahmen und liegenschaftsübergreifende Infrastrukturmaßnahmen. Für die Antragseinreichung sind folgende Unterlagen beizulegen: ein aktueller Grundbuchsauszug (nicht älter als drei Monate), Topographie des Bestandes, Bestandspläne, ein Sanierungskonzept mit Grobkostenschätzung sowie eine Entwurfsplanung. Diese Förderlinie richtet sich insbesondere an Akteur:innen, die gemeinsam in Wien vorhandene Baublöcke revitalisieren und so nachhaltige, lebenswerte Quartiere fördern möchten.
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