Städtische Kulturförderung der Stadt Dachau (Projekt- und Investitionsförderung)
Die Stadt Dachau unterstützt Dachauer Kulturvereine, Kreative, Schulen und Jugendgruppen mit Projekt- und Investitionsförderungen sowie Städtepartnerschaftsprojekten. Anträge für Projektförderung sind jährlich bis zum 15.09., für Städtepartnerschaftsprojekte bis zum 01.11. schriftlich einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von kulturellen Projekten und Investitionen lokaler Dachauer Kulturvereine, Kreativer, Schulen und Jugendgruppen sowie Unterstützung bürgerschaftlicher Begegnungen in den Partner- und Freundschaftsstädten Dachaus.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare und Gagen
- Kosten für Werbung und PR (Flyer, Plakate, Programmhefte)
- Veranstaltungstechnik
- Fahrt- und Transportkosten
- Material- und Ausstattungskosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kommerzielle Veranstaltungen
- Kalkulatorische Kosten
- Abschreibungen, Rückstellungen und Rücklagen
- Bußgelder, Versäumnisgebühren
- Anschaffungen des Anlagevermögens über 800 € netto (Projektförderung)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt Dachau
- Formlose schriftliche Antragstellung: Projektförderung bis 15.09. eines Jahres, Städtepartnerschaftsprojekte bis 01.11. des Vorjahres
- Angemessene Eigenbeteiligung/-leistung
- Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten nach Projektabschluss
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Projekt- oder Investitionsförderung
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Satzung, Tätigkeitsbericht und Kassenbericht (bei erstmaliger Antragstellung)
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und Spartenübergreifung
- Öffentlicher Nutzen für Dachau
- Intensivierung der partnerschaftlichen Beziehungen
- Angemessene Eigenbeteiligung
Beschreibung
Die städtische Kulturförderung der Stadt Dachau stärkt das kreative Leben in der Region Bayern, indem sie gemeinnützigen Kulturvereinen, informellen kreativen Zusammenschlüssen, Schulen, Jugendgruppen und einzeln tätigen Künstler:innen projektbezogene Zuschüsse von bis zu 2.500 € gewährt. Gefördert werden öffentliche Kulturvorhaben in Dachau sowie grenzüberschreitende Projekte mit Partner- und Freundschaftsstädten, die Innovation und spartenübergreifende Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur und Medien vorantreiben. Zuschüsse decken unter anderem Honorare und Gagen, Werbung und PR, Veranstaltungstechnik, Fahrt- und Transportkosten, Material- und Ausstattungsausgaben sowie Gebühren und Mieten ab. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Intensivierung internationaler Begegnungen durch finanzielle Zuwendungen von 30 € bzw. 50 € pro Teilnehmer:in bei Städtepartnerschaftsfahrten. Nicht gefördert werden kommerzielle Veranstaltungen, kalkulatorische Kosten, Abschreibungen, Bußgelder sowie Anschaffungen des Anlagevermögens über 800 € netto im Rahmen der Projektförderung.
Anträge müssen formlos schriftlich gestellt werden: Projektförderungen jährlich bis zum 15. September, Städtepartnerschaftsprojekte bis zum 1. November des Vorjahres. Voraussetzung für eine Bewilligung sind ein Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Dachau, ein nachvollziehbarer Finanzierungsplan mit angemessener Eigenbeteiligung, der Nachweis gemeinnütziger Strukturen und ein Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten nach Projektabschluss. Zudem sind detaillierte Projektbeschreibungen, Haushaltsunterlagen, bei Erstbewerbung Satzung und Berichte sowie eine Teilnehmer:innenliste bei Fahrten beizufügen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der Kulturförderrichtlinien durch den Kulturausschuss, der die Wirksamkeit im Sinne des öffentlichen Nutzens und der partnerschaftlichen Beziehungen bewertet.
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