Zuschuss

Stark für Musik – Zuschüsse zum Musikunterricht

Das Programm unterstützt einkommensabhängig gestaffelt Schülerinnen und Schüler in Haan, um Musikunterricht bzw. Instrumentenerlernen zu ermöglichen. Anträge können halbjährlich gestellt werden.

Musik Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: 20% - 80%
Projektdauer: 6 Monate

Förderziel

Musikalische Bildung für einkommensschwächere Familien in Haan fördern, indem anteilige Zuschüsse zum Musikunterricht bereitgestellt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Gebühren für Musikschulunterricht

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Haan
  • Einkommensabhängige Bedürftigkeit
  • Kein anderweitiger Förderanspruch

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Entgeltordnung der Musikschule Haan
  3. Begründung der finanziellen Bedürftigkeit

Bewertungskriterien

  • Einkommenshöhe
  • Begründung der Notwendigkeit
  • Empfehlung der Schule

Beschreibung

Das Programm Stark für Musik – Zuschüsse zum Musikunterricht der Bürgerstiftung für Haan und Gruiten richtet sich an einkommensschwächere Familien in Nordrhein-Westfalen mit Wohnsitz in Haan. Ziel ist es, jungen Musiker:innen den Zugang zu qualitativ hochwertigem Musikunterricht an der Musikschule Haan zu erleichtern. Über einen Zeitraum von sechs Monaten werden anteilige Zuschüsse zwischen 20 % und 80 % der Gebühren für den Einzel- oder Ensembleunterricht gewährt. Die Bewilligung erfolgt halbjährlich mit Stichtagen am 1. Mai (Sommerhalbjahr) und 1. November (Winterhalbjahr). Die Förderquote richtet sich nach der Einkommenshöhe, der nachvollziehbaren Begründung der finanziellen Bedürftigkeit und einer Empfehlung der jeweiligen Schule.

Bewerbungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aus einkommensabhängig bedürftigen Haushalten, die keinen anderweitigen Förderanspruch haben und an der Musikschule Haan unterrichtet werden. Für den Antrag sind das vollständig ausgefüllte Formular, die aktuelle Entgeltordnung der Musikschule sowie eine formale Darstellung der finanziellen Situation einzureichen. Im Auswahlverfahren prüfen Vertreter:innen der Haaner Schulen gemeinsam mit der Bürgerstiftung jede Eingabe auf Vollständigkeit und Dringlichkeit. Die kontinuierlich fortgeführte Förderung stellt sicher, dass junge Talente unabhängig von der finanziellen Situation kreativ gefördert werden können. Interessierte Familien erfahren weitere Details zu den Fördervoraussetzungen und dem Antragsablauf direkt über die beteiligten Bildungseinrichtungen und die Musikschule Haan.

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