Start.INTERNATIONALISIERUNG
Förderung für exportorientierte Kärntner Unternehmen zur Stärkung ihrer globalen Wettbewerbsfähigkeit. Einreichung von 01.06.2025 bis 31.12.2025, Antragstellung vor Projektbeginn erforderlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung Kärntner Unternehmen beim Ausbau ihrer Exportaktivitäten und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten durch nachhaltige Internationalisierungsstrategien.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Unternehmerlohn
- Investitionen
- Externe Dienstleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten unter 5.000 €
- Nicht förderfähige Kosten gemäß Kostenleitfaden
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstandort in Kärnten
- Mitgliedschaft bei Wirtschaftskammer Kärnten oder Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten
- Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fragekatalog | Wo steht Ihr Unternehmen im Export?
- KWF-Kostenleitfaden
- Projektbeschreibung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt der Internationalisierungsstrategie
- Nachhaltige Markterschließung
- Wirtschaftliche Stabilität
Beschreibung
Start.INTERNATIONALISIERUNG ist eine nicht rückzahlbare Zuschussförderung des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) für exportorientierte Unternehmen mit Betriebsstandort in Kärnten. Sie zielt auf den nachhaltigen Ausbau von Exportaktivitäten zur Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit ab. Teilnehmen können Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen mit internationalem Wachstumspotenzial, die erstmals oder mit neuen Strategien ihre Auslandspräsenz erweitern möchten. Neben regionaler Verankerung und stabiler betriebswirtschaftlicher Situation ist eine Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten beziehungsweise der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten Voraussetzung. Die Bewertung erfolgt anhand des Innovationsgehalts der Internationalisierungsstrategie, der nachhaltigen Markterschließung und der wirtschaftlichen Stabilität.
Gefördert werden Personalkosten und Unternehmerlohn (Förderquote bis 10 %, maximal 5.000 EUR) sowie Investitionen und externe Dienstleistungen (Förderquote bis 25 %, maximal 18.750 EUR). Projekte mit förderbaren Ausgaben unter 5.000 EUR sind ausgeschlossen. Die Projektlaufzeit darf 24 Monate nicht überschreiten, eine Antragstellung muss zwingend vor Projektbeginn erfolgen. Die Einreichungsfrist im KWF-Förderungsportal läuft vom 1. Juni bis 31. Dezember 2025 – vorbehaltlich budgetärer Verfügbarkeit. Als Bewerbungsunterlagen sind ein Fragekatalog »Wo steht das Unternehmen im Export?«, eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie der KWF-Kostenleitfaden vorzulegen. Start.INTERNATIONALISIERUNG bietet Unternehmen die Möglichkeit, internes Know-how mit externer Expertise zu kombinieren und neue Absatzmärkte systematisch zu erschließen.