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Förderung innovativer Unternehmensgründungen und Betriebsübernahmen in der Steiermark durch Beratungs- und Investitionskostenzuschüsse. Anträge bis 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von innovativen Gründungsprojekten und Betriebsübernahmen in der Steiermark durch Zuschüsse für Beratungsleistungen und Investitionskosten.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungsleistungen
- Investitionskosten für Maschinen und Anlagen
- Büro- und Geschäftsausstattung
- Digitale Maßnahmen
- Interne Personalkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Eigenleistungen
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in der Steiermark
- Erstmalige Gründungseigenschaft
- Bis zu 5 Jahre vor Antragseinreichung gegründet
- Tätigkeit muss sich vom Branchendurchschnitt abheben
- Mindestprojektvolumen 5.000 €
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Businessplan
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Lebenslauf aller Gründungsmitglieder
- Versicherungsdatenauszug
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und Abhebung vom Branchendurchschnitt
- Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit des Geschäftsmodells
- Regionaler Standortvorteil in der Steiermark
- Betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit und Erfahrung der Gründer:innen
Beschreibung
Mit einem Fokus auf innovative Start-ups und Betriebsnachfolgen stärkt ein regionales Förderangebot die Gründungsdynamik in der Steiermark. Die Aktion richtet sich an kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit maximal fünfjähriger Gründungsgeschichte oder Unternehmensübernahmen, deren Geschäftsmodelle sich deutlich vom Branchendurchschnitt abheben. Sämtliche Gründer:innen müssen mindestens 25 % der Kapitalanteile halten und operativ-leitend tätig sein. Die Unterstützung umfasst eine Zuschussquote von 25 % bis 50 % für externe Beratungsleistungen sowie Investitionen in Maschinen und Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung, digitale Maßnahmen oder interne Personalkosten. Das geplante Projektvolumen muss mindestens 5.000 Euro betragen, maximal stehen pro Antrag bis zu 37.500 Euro zur Verfügung.
Die fachkundige Begutachtung orientiert sich an Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, dem regionalen Standortvorteil in der Steiermark sowie an Erfahrung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Gründer:innen. Zur Antragseinreichung sind ein Businessplan, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, Lebensläufe aller Gründungsmitglieder und ein aktueller Versicherungsdatenauszug erforderlich. Eine Anschubfinanzierung im Rahmen dieser Aktion bietet nachhaltige Impulse für Langfrist- und Regionalentwicklung. Anträge können laufend bis zum 30.06.2027 gestellt werden.