Start?Zuschuss!
Der Freistaat Bayern fördert technologieorientierte Start-ups mit innovativem, zukunftsfähigem Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung. Gründung max. 2 Jahre zurück. Wettbewerbsverfahren vom 6. Mai bis 17. Juni 2026. Zuschuss: 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 36.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung technologieorientierter Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase, um die Etablierung junger, innovativer Unternehmen am Markt zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Personal
- Miete
- Markteinführung des Produkts
- Forschung & Entwicklung
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Technologieorientierte Unternehmensneugründung im Bereich Digitalisierung
- Gründung nicht älter als 2 Jahre zum Bewerbungsfristende
- Erfolgreiche Teilnahme am zweistufigen Wettbewerbsverfahren
Bewertungskriterien
- Skalierbarkeit des Geschäftsmodells
- Plausibilität des Finanzierungsplans
- Grad der Digitalisierung
- Grad der Innovation
Beschreibung
Der Freistaat Bayern bietet mit dem Start-Zuschuss eine zielgerichtete Förderung für technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung an. Innovativen Start-ups mit Gründungsdatum nicht älter als zwei Jahre stehen bis zu 36.000 € als einmaliger Zuschuss zur Verfügung, der 50 % der geplanten förderfähigen Ausgaben abdeckt. Gefördert werden Kosten für Personal, Miete, Markteinführung des Produkts sowie Forschung & Entwicklung über eine Projektdauer von 12 Monaten. Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren: Zunächst werden die Online-Bewerbungen von einer externen Jury anhand der Skalierbarkeit des Geschäftsmodells, der Plausibilität des Finanzierungsplans sowie des Innovations- und Digitalisierungsgrades bewertet. In der zweiten Stufe reichen die ausgewählten Bewerber:innen den förmlichen Förderantrag bei der zuständigen Regierung ein. Ein Beginn des Projekts ist ab dem 1. Oktober 2026 vorgesehen, die Ausgangslage für die Finanzplanung basiert auf dem Stichtag des Bewerbungsfristendes.
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer:innen, die ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell im digitalen Sektor realisieren möchten und deren Neugründung zum Ende der Bewerbungsfrist (17. Juni 2026, 12:00 Uhr) maximal zwei Jahre zurückliegt. Die Online-Bewerbung ist ausschließlich im Zeitraum vom 6. Mai 2026, 12:00 Uhr bis 17. Juni 2026, 12:00 Uhr möglich. Bewertet werden insbesondere der Nachweis eines tragfähigen Fünf-Jahres-Finanzierungsplans sowie ein fundiertes Konzept zur Markteinführung. Das Programm strebt an, junge, innovative Unternehmen in der frühen Entwicklungsphase zu unterstützen und deren Marktetablierung in Bayern nachhaltig zu stärken. Interessierte finden alle relevanten Unterlagen und Richtlinien über das Gründerland Bayern-Portal.
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