Zuschuss

Starter Stipendium Saar

Innovatives Starterstipendium für neu gegründete Start-ups im Saarland mit neuartigen, schnell skalierbaren Geschäftsmodellen. Zuschuss von 1.500 Euro pro Gründer/in und Monat, förderfähig bis zu 12 Monate (max. 36.000 €). Antragsrunden und Fristen auf der Website.

Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen
Fördersumme: 1.500 € pro Gründer/in und Monat
Projektdauer: 12

Förderziel

Unterstützung neu gegründeter Kleinstunternehmen im Saarland mit innovativen, schnell skalierbaren Geschäftsmodellen durch einen pauschalen personengebundenen Zuschuss zur Finanzierung von Lebensunterhalt, Personalkosten und mit der weiteren Konzeptionierung und Markteinführung verbundenen Ausgaben.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten der Gründer/innen
  • Ausgaben für Konzeptionierung und Realisierung des Vorhabens (z. B. Markteinführung)
  • Lebensunterhalt

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Saarland
  • Gründung nicht länger als 18 Monate zurückliegend
  • Kleinstunternehmen gemäß EU-KMU-Definition
  • Hauptberufliche Tätigkeit im Start-up, Nebentätigkeit max. 10 Stunden/Woche
  • Keine parallele Inanspruchnahme weiterer Gründungsstipendien oder Sozialleistungen
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Erklärung zu De-minimis-Beihilfen
  3. Tabellarischer Lebenslauf der Gründer/innen
  4. Beschreibung des Vorhabens mit Meilensteinen (inhaltlich, zeitlich, finanziell)
  5. Unternehmenskennzahlen (Mitarbeiterzahl, Umsatz o. Ä.)

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • gesellschaftlicher Nutzen
  • Meilensteine des Vorhabens
  • Machbarkeit und Markteintrittsstrategie
  • Motivation und Qualifikation der Gründer/innen
  • Darstellung der Gesamtfinanzierung
  • Notwendigkeit der Förderung

Beschreibung

Das Starter Stipendium Saar ermöglicht neu gegründeten Kleinstunternehmen im Saarland, ihre innovativen und schnell skalierbaren Geschäftsmodelle frühzeitig marktfähig zu machen. Gefördert werden Existenzgründer:innen, deren Gründungsdatum nicht länger als 18 Monate zurückliegt und die sich hauptberuflich der Unternehmensentwicklung widmen. Pro Gründer:in steht ein pauschaler Zuschuss von 1.500 € monatlich für bis zu zwölf Monate zur Verfügung – maximal 36.000 € je Unternehmen. Die finanzielle Entlastung dient der Deckung des Lebensunterhalts, der Personalkosten der Gründer:innen sowie aller Aufwendungen für die Konzeptionierung und erfolgreiche Markteinführung von Produkten oder Dienstleistungen. Die Bewertung erfolgt nach Kriterien wie Innovationsgehalt, gesellschaftlicher Nutzen, Machbarkeit, Markteintrittsstrategie, Meilensteinen, Motivation und Qualifikation der Gründer:innen sowie der Darstellung der Gesamtfinanzierung und der Notwendigkeit des Zuschusses.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Sitz des Unternehmens im Saarland, die Einhaltung der KMU-Definition und der Nachweis, dass keine parallele Inanspruchnahme anderer Gründungsstipendien oder Sozialleistungen erfolgt. Nebentätigkeiten sind auf maximal zehn Wochenstunden begrenzt. Der Ablauf gliedert sich in eine formlose Kontaktaufnahme mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, die Einreichung eines vollständigen Antrags mit Lebensläufen und Projektbeschreibung samt Meilensteinen und anschließenden persönlichen Pitch, in dem das Vorhaben präsentiert wird. Antragsfristen werden in Runden bekanntgegeben. Mit gezielter Förderung junger Start-ups leistet das Ministerium einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der saarländischen Wirtschaft, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung von Innovationen in digitalen, kreativen und nachhaltigen Bereichen.

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