Startkapital-Programm des Saarlandes
Darlehen für Existenzgründer:innen, Existenzfestiger:innen und Unternehmen im Saarland zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mit zinsgünstigen Konditionen für 24 bzw. 36 Monate; Kreditbeträge 2.500–25.000 €; Anträge fortlaufend vor Vorhabensbeginn über die Hausbank möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung von Startkapital in Form von zinsgünstigen Darlehen für Existenzgründer:innen, Existenzfestiger:innen und Unternehmen im Saarland zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Betriebsmittel
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen
- Nachfinanzierungen
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Existenzgründung oder -festigung im Saarland innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
- Vorlage eines schlüssigen Unternehmenskonzepts
- Nachweis fachlicher und beruflicher Qualifikation (Lebenslauf, Zeugnisse)
- Ausgeschlossen: Unternehmensgründung im Gaststättengewerbe
- Antragstellung vor Projektbeginn über die Hausbank
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unternehmenskonzept
- Nachweis fachlicher und beruflicher Qualifikation (Lebenslauf, Zeugnisse)
- Bereitschaftserklärung der Hausbank (bei Existenzgründung)
- Stellungnahme der Hausbank (bei Existenzfestigung)
- Stellungnahme fachkompetenter Stelle (falls erforderlich)
Bewertungskriterien
- Tragfähigkeit des Unternehmenskonzepts
- Nachweis fachlicher und beruflicher Qualifikation
- Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze
- Teilnahme an Beratungsprogrammen
Beschreibung
Startkapital-Programm des Saarlandes stellt zinsgünstige Darlehen von 2.500 bis 25.000 EUR bereit und unterstützt Existenzgründer:innen, Existenzfestiger:innen (innerhalb der ersten fünf Jahre), Freiberufler:innen und Jungunternehmen im Saarland bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Die Kreditlaufzeit umfasst bis zu zehn Jahre mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. In den ersten 24 Monaten werden die Zinsen vom Land übernommen, in bestimmten Fällen – etwa für Frauen nach Erziehungszeiten oder Absolvent:innen technischer Fortbildungen – sogar bis zu 36 Monate. Eine hundertprozentige Deckung des Gesamtfinanzierungsbedarfs ist möglich, sofern Eigenmittel oder andere Kreditmittel nachgewiesen werden. Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen, und Anträge können fortlaufend vor Vorhabensbeginn über die Hausbank eingebracht werden.
Zur nachhaltigen Stärkung der Eigenkapitalbasis bietet das Programm die Möglichkeit, bis zu 20 % des Darlehensbetrags als Tilgungszuschuss umzuwandeln, sofern binnen zwei Jahren mindestens drei sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze oder Ausbildungsplätze geschaffen und drei Jahre lang besetzt werden. Eine zusätzliche Zinsvergünstigung um 1 Prozentpunkt wird gewährt, wenn freiwillig an unternehmerischen Beratungsprogrammen teilgenommen wird. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein schlüssiges Unternehmenskonzept sowie der Nachweis fachlicher und beruflicher Qualifikation. Auf dingliche Sicherheiten wird verzichtet; es genügt die persönliche Haftung der Antragstellenden. Weitere Details zu förderfähigen Ausgaben, Bewertungskriterien und den einzureichenden Unterlagen finden sich in den Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie sowie bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG.
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