Zuschuss

Stationär betreutes Wohnen / Verselbständigung (Hausgemeinschaft Biberbau)

Stationär und ambulant begleitetes Wohnen für junge Volljährige (ab 18, im Ausnahmefall ab 16) nach SGB VIII/IX, inklusive Alltagsassistenz und Beratung.

Soziales Kinder und Jugendliche Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung junger Volljähriger und Menschen mit Behinderung beim Übergang in ein eigenständiges Leben durch qualifizierte Assistenz, Alltagsbegleitung und Beratung.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Volljährigkeit (im Ausnahmefall ab 16)
  • Wechsel aus einer Wohngruppe
  • Bedarf an stationärer oder ambulanter Assistenz nach SGB VIII/IX

Beschreibung

Die Stiftung Elisabethheim Havetoft fördert in Schleswig-Holstein das stationär und ambulant begleitete Wohnen in der Hausgemeinschaft Biberbau als Zuschuss nach SGB VIII/IX. Ziel ist die Verselbständigung junger Volljähriger (ab 18 Jahren, im Ausnahmefall ab 16) sowie von Menschen mit Behinderung, die aus Wohngruppen in eine eigenständige Wohnform wechseln und Unterstützung im Alltag benötigen. In modernen, möblierten Apartments mit eigenem Bad (teilweise eigener Küche) oder in Gemeinschaftsküchen erhalten die Bewohner:innen fachlich qualifizierte Assistenz. Das Angebot umfasst Alltagsbegleitung, Beratung bei Anträgen und Behördengängen, Begleitung zu Arztterminen und die Unterstützung beim Haushalts- und Ernährungsmanagement. Ein festgelegtes Stundenkontingent von drei bis sieben Stunden pro Woche ermöglicht eine passgenaue Förderung, ergänzt durch Rufbereitschaft für Notfälle und begleitende Wochen­einkäufe mit PKW für größere Einkäufe. Durch diese Kombination aus Schutzraum und Eigenverantwortung lernen die jungen Erwachsenen, ihr Leben selbstbestimmt zu organisieren.

Antragsstellungen sind jederzeit möglich, eine formelle Bindung an gemeinnützige Träger ist Voraussetzung. Förderberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen, die den Wechsel aus einer Wohngruppe in eine stationäre oder ambulante Betreuung anhand eines individuellen Hilfeplans nachweisen. Die Stiftung Elisabethheim Havetoft weist darauf hin, dass die Förderung fortlaufend angeboten wird und keine spezifischen Fristen existieren. Nach Abschluss des betreuten Wohnens unterstützt das Team beim Finden einer bezahlbaren Wohnung und bietet bei Bedarf ambulante Betreuungsstunden für den Start in die völlige Selbständigkeit an. Dieses kontinuierliche Förderziel stärkt nachhaltig die Teilhabe junger Erwachsener und Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben.

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