Staubreduzierende Maßnahme
Förderung von Luftreinhaltungsmaßnahmen bei bestehenden industriellen und gewerblich genutzten Anlagen in Österreich. Antragsstart 01.03.2024, Onlineeinreichung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Luftreinhaltungsmaßnahmen bei bestehenden Anlagen bzw. Emissionsquellen in industriellen und gewerblich genutzten Gebäuden zur Vermeidung und größtmöglichen Verringerung luftverunreinigender Stoffe, insbesondere Staubemissionen (PM10). Gefördert werden sowohl Anlagenkomponenten als auch Planung und Montage.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung und Nachrüstung von Luftreinhaltungsanlagen
- Planungs- und Montagekosten
- Messgutachten und Emissionsanalysen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Betriebskosten
- Anschaffung von Immobilien
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmerische Tätigkeit
- Antragstellung vor erster rechtsverbindlicher Bestellung, Lieferung oder Baubeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Technische Beschreibung
- Messgutachten und ausgefülltem Datenblatt Luftreinhaltung
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Bescheide
- Bericht des Kreditinstituts (bei Investitionsvolumen > 500.000 €)
Bewertungskriterien
- Umwelteffekt und Emissionsreduktion
- Innovationsgrad der Maßnahme
- Wirtschaftlichkeit und Amortisationszeit
Beschreibung
Die Staubreduzierende Maßnahme fördert bundesweit in Österreich investive Luftreinhaltungsmaßnahmen an bestehenden industriellen und gewerblichen Anlagen. Ziel ist die Vermeidung und größtmögliche Verringerung luftverunreinigender Stoffe, insbesondere PM10-Staubemissionen. Gefördert werden sowohl technische Komponenten wie Partikelfilter, katalytische Nachbehandlungssysteme, thermische Nachverbrennungsanlagen oder Hallenabsaugungen als auch Planung und Montage. Antragstellende Unternehmen, Interessenverbände, gemeinnützige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die unternehmerisch tätig sind, können jederzeit ab dem 01.03.2024 online einen Zuschussantrag einreichen. Förderfähig sind Anschaffung und Nachrüstung von Luftreinhaltungsanlagen, Planungs- und Montagekosten sowie Messgutachten und Emissionsanalysen. Nicht förderbar bleiben rückwirkende Kosten, Betriebskosten und der Immobilienerwerb. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Maßnahme besonders stark.
Die Projektauswahl erfolgt anhand der Umweltwirkung und Emissionsreduktion, dem Innovationsgrad sowie Wirtschaftlichkeit und Amortisationsdauer. Voraussetzung ist die Antragstellung vor erster rechtsverbindlicher Bestellung, Lieferung oder Baubeginn. Für die Einreichung werden eine technische Beschreibung, Angebote und Kostenvoranschläge, ausgefüllte Datenblätter für Luftreinhaltung und Messgutachten sowie gegebenenfalls ein Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumina über 500.000 € benötigt. Nach vollständiger Einreichung prüfen die Expert:innen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH das Vorhaben, fordern bei Bedarf ergänzende Unterlagen an und unterbreiten einen Förderungsvorschlag. Nach Kommissionsbewilligung wird ein Fördervertrag angeboten, dessen Annahme online erfolgt. Nach Projektabschluss sind die Endabrechnung und Nachweise innerhalb von sechs Monaten zu übermitteln. Dieses Förderinstrument leistet einen wesentlichen Beitrag zur Luftreinhaltung und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Umwelttechnologien.
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