Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV
Die Stiftung unterstützt projektbezogene und gemeinwohlorientierte Maßnahmen im Bereich Naturschutz, Landschaftspflege sowie Aufklärung und Aus- und Fortbildung in Mecklenburg-Vorpommern.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung zielt darauf ab, passende Projekte im Naturschutz sowie in der Landschaftspflege zu unterstützen, um nachhaltige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern voranzubringen. Zudem sollen Maßnahmen zur Aufklärung, Aus- und Fortbildung sowie Forschung und modellhafte Untersuchungen gefördert werden.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Lohnkostenzuschüsse
- Fahrtkostenerstattungen
- Beratungshonorare
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Beschreibung
Die Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV fördert projektbezogene Maßnahmen, die dem Gemeinwohl dienen und den Erhalt natürlicher Ressourcen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. In den Förderbereichen Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz, Tierschutz sowie Energieeffizienz werden Vorhaben unterstützt, die einen nachhaltigen Beitrag zur Landschaftspflege und Umweltbildung leisten. Die Fördermittel können als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 1.000 € gewährt werden. Dabei richtet sich die Förderung an Antragsteller:innen wie Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, um ihre Projekte erfolgreich umzusetzen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf transparente und zielgerichtete Förderprojekte, die auch Aktivitäten zur Aufklärung und Forschung umfassen.
Das Förderprogramm richtet sich an engagierte Akteur:innen, die ihr Vorhaben im Sinne des Naturschutzes und der nachhaltigen Landschaftspflege realisieren wollen. Die Förderung unterstützt sowohl die Akquisition und nachhaltige Entwicklung geeigneter Flächen als auch Projekte, die den naturkundlichen und ökologischen Dialog fördern. Durch gezielte Zuschüsse werden Maßnahmen vorangetrieben, die neben dem direkten Umweltschutz auch der Aus- und Fortbildung in diesem Bereich dienen. Dabei kommen ausschließlich Mittel zum Einsatz, die für projektbezogene Vorhaben vorgesehen sind – Lohnkostenzuschüsse, Fahrtkostenerstattungen und Beratungshonorare zählen zu den nicht förderfähigen Ausgaben. Die Stiftung stellt somit sicher, dass die finanziellen Mittel ausschließlich zur Umsetzung der nachhaltigen Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen verwendet werden.
Die fortlaufende Förderung ermöglicht interessierten Antragsteller:innen, jederzeit passende Projekte einzureichen, sofern diese den Anforderungen des Förderprogramms entsprechen und den in der Förderrichtlinie festgelegten Kriterien genügen. Die Zuschüsse sind als Fehlbedarfsfinanzierung konzipiert und werden unter Berücksichtigung eines angemessenen Eigenanteils vergeben. Die Stiftung unterstützt Projekte, die idealerweise durch detaillierte Beschreibungen, Kostenvoranschläge und, wo möglich, ergänzendes Kartenmaterial untermauert werden. Diese Fördermaßnahme trägt maßgeblich dazu bei, den regionalen Naturschutz zu stärken, indem sie innovativen Konzepten der Landschaftspflege und Umweltbildung den Weg ebnet. Mit ihrem Engagement stellt die Stiftung sicher, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig gefördert und weiterentwickelt wird.