Stille Beteiligung für Innovationen und Unternehmensnachfolgen
Nachrangige stille Beteiligung bis zu 1,5 Mio. € für innovative Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Markterschließung, Working-Capital und Unternehmensnachfolge in der Steiermark. Anträge über das SFG-Portal bis 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Innovationsprojekten, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Markterschließung, projektbezogenem Working-Capital-Bedarf sowie Unternehmensnachfolgen (MBO/MBI) über nachrangiges Eigenkapital in Form typischer oder atypischer stiller Beteiligungen.
Förderfähige Ausgaben
- Innovative Investitionen
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Aufwendungen für Markterschließung und Vertriebsaufbau
- projektbezogener Working-Capital-Bedarf
- Betriebsübernahmen und Unternehmensnachfolge
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen und Sanierungen
- Projekte ohne Innovationsgehalt oder Marktpotenzial
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in der Steiermark
- positives Jahresergebnis und nachhaltiger Business-Plan
- etabliertes Geschäftsmodell ohne Reorganisationsbedarf
- Ausreichende fachliche und kaufmännische Kompetenz
- keine Start-ups; gehört zur SFG-Zielgruppe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung und Businessplan
- Finanzierungsplan
- Jahresabschlüsse und Controllingberichte
- Formular Wirtschaftlicher Eigentümer
- Aufstellung persönliche Vermögenssituation
- Aufstellung Bankverbindlichkeiten
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Wettbewerbsfähigkeit und Marktpotenzial
- wirtschaftliche Stabilität und Bonität
- fachliche und kaufmännische Kompetenz des Managements
Beschreibung
Die “Stille Beteiligung für Innovationen und Unternehmensnachfolgen” der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH richtet sich an etablierte, gewinnorientierte Unternehmen sämtlicher Größen aus Industrie, Gewerbe und unternehmensbezogenen Dienstleistungen in der Steiermark. In Form einer nachrangigen typisch oder atypisch stillen Beteiligung stellt die SFG Eigenkapital von 250.000 bis zu 1,5 Mio. € zur Verfügung und übernimmt bis zu 66 % der förderfähigen Projektkosten. Gefördert werden innovative Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Markterschließungen, projektbezogene Working-Capital-Bedarfe sowie Unternehmensnachfolgen (MBO/MBI). Die Finanzierung erfolgt projektbezogen in mehreren Tranchen, die Tilgungsfrei- und Rückzahlungsfristen werden flexibel an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst. Durch die stille Beteiligung verbessert sich die Bonität, ohne dass sich die Eigentümerstrukturen ändern. Für die typisch stille Beteiligung sind ein ratingorientierter Referenzzins zuzüglich Risikoaufschlag sowie eine gewinnabhängige Nachverrechnung vorgesehen; eine atypisch stille Beteiligung ermöglicht darüber hinaus eine Beteiligung am Wertzuwachs des Unternehmens.
Interessiert sind Firmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Steiermark, die ein nachhaltiges Geschäftsmodell, positive Jahresergebnisse und fachliche wie kaufmännische Kompetenz vorweisen. Ausgeschlossen sind Start-ups, Standorte außerhalb der Steiermark sowie Projekte ohne Innovationsgehalt oder Marktpotenzial. Für eine Antragstellung sind neben Projekt- und Businessplan unter anderem Finanzierungs- und Kontrollberichte sowie Nachweise über die wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich. Die Einreichung erfolgt online über das SFG-Portal, Anträge können bis spätestens 30. Juni 2027 gestellt werden. Eine rechtzeitige Antragstellung vor Projektbeginn ist verpflichtend. Die SFG prüft auf Basis von Innovationsgehalt, Marktpotenzial, wirtschaftlicher Stabilität und Managementkompetenz; bei positiver Entscheidung werden Konditionen und Tilgungspläne vertraglich fixiert.
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