Zuschuss

Stipendien Epilepsie-Fachassistenz (EFA) und Epilepsie-Fachberatung (EFB) der STIFTUNG MICHAEL

Stipendien für nichtärztliches medizinisches und soziales Fachpersonal zur Qualifizierung in Epilepsie-Fachassistenz (EFA) und Epilepsie-Fachberatung (EFB). Die STIFTUNG MICHAEL übernimmt in der Regel 50 % der Kursgebühren sowie anteilig die Gebühren für Epilepsieschulungsprogramme.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 50%
Projektstart ab: 26.01.2026
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Qualifizierung von nichtärztlichem medizinischem und sozialem Fachpersonal in Epilepsie-Fachassistenz und Epilepsie-Fachberatung zur Begleitung und Beratung von Menschen mit Epilepsie und deren Angehörigen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kursgebühren für EFA/EFB-Weiterbildung
  • Gebühren für Epilepsieschulungsprogramme (Grund- und Aufbaukurs)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Anfahrt und Unterkunft

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung im Gesundheits- oder Sozialwesen
  • Antrag muss vor Beginn des Kurses bei der Stiftung eingegangen sein
  • Mindestberufserfahrung empfohlen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses Anschreiben mit Beschreibung des Arbeitsplatzes
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Bescheinigung des Arbeitgebers über unbefristetes Arbeitsverhältnis

Beschreibung

Die STIFTUNG MICHAEL fördert bundesweit die Qualifizierung von nichtärztlichem medizinischem und sozialem Fachpersonal in der Epilepsie-Fachassistenz (EFA) und Epilepsie-Fachberatung (EFB). Das zwölfmonatige Weiterbildungsangebot basiert auf einem Blended-Learning-Konzept mit Präsenzmodulen, Hospitation sowie Online-Phasen und richtet sich an Pflegefachpersonen, medizinische Fachangestellte, Sozialarbeiter:innen, Therapeut:innen, Pädagog:innen und Psycholog:innen in Kliniken, Praxen, Ambulanzen oder Einrichtungen mit Epilepsieschwerpunkt. Ziel ist es, die Kompetenzen in epileptologischer Beratung, multiprofessioneller Kooperation und methodisch-didaktischen Fähigkeiten zu erweitern, um Menschen mit Epilepsie und deren Angehörige kompetent zu begleiten. Die STIFTUNG MICHAEL übernimmt in der Regel 50 % der Kursgebühren für EFA und EFB sowie anteilig bis zu 240 € für den Grundkurs und bis zu 225 € für den Aufbaukurs eines Epilepsieschulungsprogramms. Nicht förderfähig sind Kosten für Anreise und Unterkunft.

Gefördert werden Privatpersonen mit abgeschlossener Ausbildung im Gesundheits- oder Sozialwesen; eine Mindestberufserfahrung im epilepsiespezifischen Bereich wird empfohlen. Anträge müssen spätestens zwei Monate vor Kursbeginn bei der Stiftung eingegangen sein; Förderbeginn ist ab dem 26. Januar 2026 möglich. Zur Bewerbung sind ein formloses Anschreiben mit Beschreibung des Arbeitsplatzes, ein tabellarischer Lebenslauf sowie eine Arbeitgeberbescheinigung über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einzureichen. Die Auswahl erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Geförderte Teilnehmer:innen verpflichten sich, neun Monate nach Abschluss der Weiterbildung einen schriftlichen Bericht über die Umsetzung des Erlernten einzureichen. Weitere Details zu Terminen und Antragsformalitäten sind direkt bei der STIFTUNG MICHAEL erhältlich.

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