Stipendien und Förderungen der Thomas Gessmann-Stiftung
Förderung hochbegabter Studierender in technischen und naturwissenschaftlichen Fächern an Hochschulen in Baden-Württemberg durch Stipendien, Beihilfen für Literatur, Auslandsaufenthalte und Preise. Anträge über die Hochschulen bis 15. Mai und 15. November.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung hochbegabter Studentinnen und Studenten in technischen und naturwissenschaftlichen Fächern an Hochschulen des Landes Baden-Württemberg, die aufgrund finanzieller Bedürftigkeit ihr Studium nicht ohne Unterstützung im Rahmen der Regelstudienzeit absolvieren können.
Förderfähige Ausgaben
- Stipendienzahlungen
- Beihilfen für fachwissenschaftliche Literatur
- Beihilfen für Auslandsaufenthalte
- Beihilfen für Masterarbeiten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Studierende an Hochschulen in Baden-Württemberg
- mindestens nach zwei Semestern im Studium
- Nachweis herausragender Leistungen
- Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Abschlusszeugnisse
- Angaben zum Studienstand und Leistungsnachweise
- Mindestens eine gutachterliche Stellungnahme eines Hochschullehrers
- Nachweis der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse
- Angaben zu Hobbies und Freizeitaktivitäten
- Zwischenbericht für Verlängerungsanträge
- Ergänzende Ausführungen für Auslandsaufenthalte und Masterarbeiten
- Literaturliste mit Preisen für Literaturbeihilfen
Bewertungskriterien
- Nachgewiesene herausragende Leistungen
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Begutachtung durch Hochschullehrer
Beschreibung
Die Thomas Gessmann-Stiftung unterstützt herausragend begabte Studierende technischer und naturwissenschaftlicher Fachrichtungen an Hochschulen in Baden-Württemberg, die ohne finanzielle Förderung ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit nur schwer bewältigen könnten. In erster Linie werden Stipendien für jeweils bis zu zwölf Monate vergeben, zudem stehen Beihilfen für fachspezifische Literatur, Auslandsaufenthalte und Masterarbeiten zur Verfügung. Die Fördermittel werden über einen Gesamtetat von rund 400.000 Euro jährlich bereitgestellt und richten sich gezielt an Bildungseinrichtungen des Landes, die ihre Kandidat:innen im Rahmen eines Vorschlagsverfahrens bis zum 15. Mai bzw. 15. November einreichen. Voraussetzung ist der Nachweis außergewöhnlicher Leistungen nach mindestens zwei abgeschlossenen Semestern sowie eindeutiger Bedürftigkeit.
Für die Antragstellung sind eine motivierende Projektskizze, ein tabellarischer Lebenslauf und aktuelle Leistungsnachweise ebenso erforderlich wie eine gutachterliche Stellungnahme einer Lehrperson sowie eine Dokumentation der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse. Hobbys und außercurriculare Aktivitäten können ergänzend beigefügt werden. Die Vergabeentscheidung trifft der Stiftungsvorstand nach Begutachtung durch Hochschullehrer:innen in seinen Sitzungen im Februar und Juli. Durch diese strukturierte Förderinitiative trägt die Thomas Gessmann-Stiftung maßgeblich dazu bei, die nächste Generation technischer und naturwissenschaftlicher Expert:innen zu stärken und exzellente Talente langfristig an Forschung und Lehre in Baden-Württemberg zu binden.
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