Zuschuss

Stipendienprogramme des Landes Steiermark

Förderung von Stipendienprojekten von universitären Einrichtungen nach gesonderten Ausschreibungen in der Steiermark, gültig seit 15.05.2013 ohne Enddatum.

Wissenschaft Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.05.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Förderung von Stipendienprojekten von universitären Einrichtungen in der Steiermark zur Unterstützung wissenschaftlicher und forschungsbezogener Vorhaben gemäß gesonderter Ausschreibungen.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekte müssen den Vorgaben der jeweils aktuellen Ausschreibung entsprechen
  • Förderung richtet sich an Studierende, Post-Docs und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen nationaler und internationaler Universitäten

Beschreibung

Die Stipendienprogramme des Landes Steiermark unterstützen universitäre Forschungs- und Bildungsinitiativen in der Steiermark durch die Bereitstellung von Zuschüssen für Stipendienprojekte. Seit dem 15. Mai 2013 ermöglicht diese dauerhafte Fördermaßnahme universitären Einrichtungen, Studierende, Post-Docs und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen in ihren wissenschaftlichen Vorhaben zu stärken. Die Vergabe erfolgt im Rahmen gesonderter, jährlich ausgeschriebener Calls, bei denen Mittel aus dem Regionalbudget für Forschung, Innovation und Bildung bereitgestellt werden. Ziel ist es, exzellente Forschung zu fördern, internationale Kooperationen zu intensivieren und den wissenschaftlichen Nachwuchs nachhaltig zu unterstützen.

Förderberechtigt sind nationale und internationale Universitäten sowie deren Angehörige – Studierende, Post-Docs und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen –, sofern die Projekte den Vorgaben der aktuellen Ausschreibung entsprechen. Anträge können jederzeit innerhalb der jeweiligen Call-Zeiträume eingereicht werden; ein Enddatum der Fördermaßnahme ist nicht vorgesehen. Die Abwicklung und fachliche Betreuung erfolgt durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 – Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung in Graz. Die Bewertung der Anträge orientiert sich an wissenschaftlicher Qualität, Innovationspotenzial und regionalem Mehrwert. Nach positiver Entscheidung werden die bewilligten Zuschüsse direkt an die fördernden Einrichtungen ausgezahlt. Interessierte Hochschulen und Projektverantwortliche finden detaillierte Richtlinien, Fristen und Berichtsvorgaben in den jeweils aktuellen Ausschreibungstexten.

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