Strukturförderung – Stadt Kempten (Allgäu) Kulturförderung
Institutionelle Strukturförderung für professionelle Kultureinrichtungen, Vereine und Festivals in Kempten (Allgäu) zur Sicherung regelmäßiger kultureller Aufgaben. Anträge für die Förderperiode 2028–2030 sind vom 15.01.2027 bis 15.04.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Strukturförderung dient der Grundsicherung nicht-städtischer, als gemeinnützig anerkannter Kultureinrichtungen, Vereine und Organisationen durch Planungssicherheit und Stabilität und trägt zur kulturellen Grundversorgung sowie zur Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur in Kempten (Allgäu) bei.
Förderfähige Ausgaben
- Sockelfinanzierung des Vereins
- Regelmäßiges Kulturprogramm (z. B. Festivals, Konzertreihen)
- Individuelle laufende Ausgaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Kempten (Allgäu)
- Mindestens drei Jahre kontinuierlicher Beitrag zur kulturellen Grundversorgung
- Mindestens eine Projektförderung durch die Stadt Kempten in den letzten drei Jahren (Ausnahmen möglich)
- Orientierung an Mindesthonorarempfehlungen einschlägiger Verbände
- Funktion als Anchor Institution (Netzwerk- und Ressourcenteilung)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular Erst-Antrag
- Finanzierungsplan/Haushaltsplan
- Personalplan
Bewertungskriterien
- Qualität und Regelmäßigkeit der Angebote
- Beitrag zur kulturellen Grundversorgung
- Netzwerk- und Kooperationsfunktion als Anchor Institution
- Förderung kultureller Teilhabe
- Erfüllung von Zusatzkriterien
Beschreibung
Die Strukturförderung der Stadt Kempten (Allgäu) richtet sich an gemeinnützige, nicht-städtische Kultureinrichtungen, Vereine und etablierte Festivals mit Sitz in Kempten, die seit mindestens drei Jahren kontinuierlich zur kulturellen Grundversorgung beitragen. Als institutioneller Zuschuss über einen Zeitraum von 36 Monaten schafft das Programm Planungssicherheit und Stabilität für fachlich herausragende Angebote in den Bereichen Kultur und Kultur & Medien. Gefördert werden die Sockelfinanzierung des Vereins, regelmäßige Kulturprogramme wie Festivals oder Konzertreihen sowie individuelle laufende Ausgaben. Voraussetzungen sind unter anderem die Orientierung an den Mindesthonorarempfehlungen einschlägiger Verbände, die Funktion als „Anchor Institution“ zur Netzwerk- und Ressourcenteilung sowie die Förderung kultureller Teilhabe und -vermittlung. Mindestens zwei zusätzliche Kriterien, etwa innovative Angebote, Auseinandersetzung mit stadtgesellschaftlichen Fragestellungen oder die Erschließung neuer Kulturorte, müssen erfüllt werden. Die Antragstellung für die Förderperiode 2028–2030 ist vom 15. Januar bis 15. April 2027 möglich; der Projektbeginn ist ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen.
Im Auswahlverfahren fließen die Qualität und Regelmäßigkeit der Angebote, der Beitrag zur kulturellen Grundversorgung sowie die Netzwerk- und Kooperationsfunktion ein. Beantragt wird über das bereitgestellte Online-Formular, in dem neben dem Erst-Antrag ein Finanzierungsplan und ein Personalplan hochzuladen sind. Der Verwendungsnachweis und gegebenenfalls der Folgeantrag müssen bis zum 15. Mai 2027 eingereicht werden. Die Entscheidung trifft der Ausschuss für Kultur und Stadttheater auf Grundlage einer fachlichen Empfehlung der Kulturverwaltung. Ziel der Strukturförderung ist es, die kulturelle Infrastruktur Kemptens zu festigen, weiterzuentwickeln und die Attraktivität der Stadt als Kulturstandort nachhaltig zu stärken.
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