Zuschuss

Stutenumlage - §14 Kärntner Tierzuchtgesetz

Die Stadt Villach gewährt Beihilfen für Umlagen aus der Haltung männlicher Zuchttiere und die damit verbundenen Kosten der Vatertierhaltung. Anträge sind ab 01.01.2023 bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Ausgleich der Kosten, die durch Haltung männlicher Zuchttiere und damit verbundene Einrichtungen der Vatertierhaltung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben entstehen.

Förderfähige Ausgaben

  • Umlagen aus der Haltung männlicher Zuchttiere
  • Kosten für Einrichtungen der Vatertierhaltung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebssitz in der Stadt Villach
  • Beschluss des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
  • Budgetäre Deckung im Voranschlag der Stadt Villach
  • Gültigkeit nur für das jeweilige Kalenderjahr
  • Vollständige Abrechnung bis 31.12. des Jahres

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antragsformular
  2. Ausschussbeschluss
  3. Tierärztliche Bescheinigung bei Viehverlust
  4. Entsorgungsnachweis bei Notschlachtung

Beschreibung

Förderzweck und Zielgruppe
In Kärnten bestehen laufend Zuschussmöglichkeiten für land‐ und forstwirtschaftliche Betriebe mit Sitz in Villach. Gefördert werden sowohl natürliche Personen als auch juristische Rechtsträger wie Unternehmen, Genossenschaften und gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Einrichtungen. Ziel ist der Ausgleich der Kosten, die durch die Haltung männlicher Zuchttiere sowie die Errichtung und Unterhaltung zugehöriger Vatertieranlagen entstehen. Damit leistet die Förderung einen Beitrag zur Sicherung gesunder Zuchtbestände und zur Stärkung einer nachhaltigen Agrarwirtschaft in der Region.

Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren
Voraussetzung ist ein Beschluss des Ausschusses für Land‐ und Forstwirtschaft sowie eine budgetäre Deckung im städtischen Voranschlag. Die Maßnahme gilt jeweils nur für das Kalenderjahr und erfordert eine vollständige Abrechnung bis zum 31. Dezember desselben Jahres. Förderfähige Ausgaben umfassen Umlagen aus der Haltung männlicher Zuchttiere und Kosten für die entsprechenden Einrichtungen. Zur Antragstellung sind das Online‐Formular, der Ausschussbeschluss, eine tierärztliche Bescheinigung bei Viehverlust sowie ein Entsorgungsnachweis bei Notschlachtung einzureichen. Anträge können ab dem 1. Jänner 2023 bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens elektronisch gestellt werden. Die laufende Einreichfrist sichert eine flexible Anpassung an den tatsächlichen Bedarf und gewährleistet eine zeitnahe Abwicklung der Förderungen.

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