Tanzstipendien
Arbeits- und Weiterbildungsstipendien im Bereich Tanz der Landeshauptstadt München, jährlich bis zu 8.000 € für künstlerische Weiterbildung und Erarbeitung neuer Konzepte. Bewerbung bis 01.06.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der künstlerischen Weiterbildung bzw. der Erarbeitung eines neuen künstlerischen Konzepts durch projektbezogene Stipendien im Bereich Tanz.
Förderfähige Ausgaben
- Weiterbildungskosten
- Recherche- und Entwicklungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis professioneller Arbeit im Bereich Tanz
- Keine Altersbegrenzung
- Einreichung eines künstlerischen Konzepts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Lebenslauf
- Finanzierungsplan
- Nachweis früherer professioneller Tätigkeit
Bewertungskriterien
- Künstlerische Qualität
- Originalität des Konzepts
- Professionelles Niveau
Beschreibung
Die Landeshauptstadt München fördert mit den Tanzstipendien in Bayern gezielt die künstlerische Weiterbildung sowie die Erarbeitung neuer choreografischer Konzepte. Jährlich können professionell arbeitende Tanzschaffende – unabhängig vom Alter – einen projektbezogenen Zuschuss von bis zu 8.000 € beantragen. Ziel ist es, die künstlerische Qualität und Originalität der eingereichten Konzepte zu stärken und die Position Münchens als lebendigen Standort zeitgenössischer Tanzkunst zu festigen. Eine unabhängige Fachjury aus erfahrenen Expert:innen der freien Szene entscheidet auf Basis eines professionellen Niveaus sowie der künstlerischen Qualität und Innovationskraft über die Vergabe der Fördermittel.
Interessierte Privatpersonen reichen ihr vollständiges Bewerbungsdossier bis zum 01.06.2026 ein und legen darin ein aussagekräftiges künstlerisches Konzept, einen tabellarischen Lebenslauf, einen Finanzierungsplan sowie den Nachweis früherer professioneller Tätigkeit im Bereich Tanz vor. Förderfähig sind unter anderem Weiterbildungskosten sowie Recherche- und Entwicklungsausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Stipendienprojekt stehen. Die Jury bewertet insbesondere die Originalität des Vorhabens und dessen künstlerische Umsetzungschancen. Mit dem Stipendium eröffnet sich für Tanzschaffende die Möglichkeit, neue Arbeitsansätze zu erproben, interdisziplinäre Kooperationen anzustoßen und so zur Weiterentwicklung der freien Tanzszene beizutragen.
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