Targeting key value chain components for increasing the competitiveness of renewable energy technologies in Europe
EU-Förderung für Forschungs- und Innovationsprojekte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Wertschöpfungsketten erneuerbarer Energietechnologien. Einreichung bis 31.03.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, die kritische Engpässe in den Wertschöpfungsketten erneuerbarer Energietechnologien adressieren, um ihre Effizienz, Kostenwettbewerbsfähigkeit und Markteinführung in Europa zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sach- und Gerätekosten
- Reisekosten
- Subunternehmerleistungen
- Konsortialmanagement
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kommerzialisierungskosten
- Rückwirkende Kosten
- Immobilienanschaffungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahme aus EU-Mitgliedstaaten oder Horizon Europe Assoziierten Ländern
- Konsortium mit mindestens drei unabhängigen Partnern aus verschiedenen Ländern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (Part A und Part B)
- Budgettabelle
- Ethik-Selbsteinschätzung
- Unternehmensregisterauszug
Bewertungskriterien
- Excellence
- Impact
- Quality and efficiency of the implementation
Beschreibung
Mit der Fördermaßnahme „Targeting key value chain components for increasing the competitiveness of renewable energy technologies in Europe“ stellt die Europäische Kommission im Rahmen von Horizon Europe einen 100 %igen Zuschuss in Höhe von bis zu 3 Mio. EUR pro Konsortium für Forschungs- und Innovationsprojekte bereit. Ziel ist es, kritische Engpässe entlang der Wertschöpfungsketten erneuerbarer Energietechnologien in der EU zu adressieren und damit Effizienz, Kostenwettbewerbsfähigkeit und Markteinführung zu erhöhen. Gefördert werden transnationale Konsortien aus Unternehmen (KMU wie Großunternehmen), Forschungseinrichtungen, Bildungsträgern, öffentlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Die Projektdauer beträgt maximal 24 Monate, eine Einreichung ist bis zum 31. März 2026 möglich. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Sach- und Gerätekosten, Reisekosten, Subunternehmerleistungen und Konsortialmanagement; Kommerzialisierungs-, rückwirkende und Immobilienkosten sind ausgeschlossen.
Die Auswahl der Vorhaben basiert auf den drei Horizon-Europe-Kriterien Excellence, Impact sowie Quality and efficiency of the implementation. Neben einer fundierten Methodik und klaren Projektzielen werden insbesondere die Wirksamkeit geplanter Maßnahmen zur Maximierung der erwarteten Ergebnisse sowie die Konsortialstruktur und Ressourcenallokation bewertet. Voraussetzung ist die Beteiligung mindestens dreier unabhängiger Partner aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern. Neben der Stellungnahme zur Ethik-Selbsteinschätzung und zur finanziellen und operativen Kapazität sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular (Part A und B), eine Budgettabelle und ein Auszug aus dem Unternehmensregister einzureichen. Gefördert werden Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen Forschung & Innovation, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien sowie Klimaschutz; der Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Energiewertschöpfungsketten.
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