Teilhabe zugewanderter Menschen und gesellschaftlicher Zusammenhalt
Förderung von Projekten in Niedersachsen zur gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zuschüsse bis zu 80 % förderfähiger Ausgaben, Mindestförderung 2.500 €, Anträge jederzeit möglich (Richtlinie bis 31.12.2026).
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Niedersachsen unterstützt Projekte zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft sowie Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch wechselseitige Wertschätzung, Akzeptanz der Vielfalt, Geschlechtergerechtigkeit, arbeitsmarktbezogene Qualifizierung, Partizipation im Bildungswesen und Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Fiktive Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben ohne direkten Projektbezug
- Ausgaben vor Vorhabenbeginn ohne Genehmigung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Person des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Person des Privatrechts
- Zielgerichtetes Konzept inklusive ausführlicher Projektbeschreibung
- Darlegung messbarer Indikatoren und Auswertungsmethode
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweise zur Rechtsform (Satzung, Vereinsregister etc.)
- Freistellungsbescheid
- Nachweis messbarer Indikatoren
Bewertungskriterien
- Zielerreichung und messbare Indikatoren
- Relevanz für gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Qualität des Projektkonzepts
- Fokus auf Antisemitismus- oder Rassismusschwerpunkte
Beschreibung
Unter der Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt unterstützt das Land Niedersachsen Projekte, die die gleichberechtigte Mitwirkung zugewanderter Menschen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. In den thematischen Feldern Migration, Engagement für Demokratie, Aus- & Weiterbildung, Bildung sowie Soziales und Arbeit & Soziales wird auf wechselseitige Wertschätzung, Akzeptanz kultureller und religiöser Vielfalt, Geschlechtergerechtigkeit und Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gesetzt. Arbeitsmarktbezogene Qualifizierung und Bildungsbeteiligung bilden weitere Förderschwerpunkte. Vorhaben mit Fokus auf den Kampf gegen Antisemitismus oder Rassismus genießen besondere Aufmerksamkeit. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens jedoch 2.500 €. Förderfähige Aufwendungen umfassen Personal, Sachmittel und fiktive Honorare für ehrenamtliches Engagement bis zu 10 % der Gesamtkosten. Projektlaufzeiten betragen bis zu 12 Monate und Anträge können fortlaufend bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.
Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige juristische Organisationen des Privatrechts. Voraussetzung ist ein zielgerichtetes Konzept inklusive ausführlicher Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Nachweisen zur Rechtsform (z. B. Satzung, Vereinsregisterauszug, Freistellungsbescheid). Zudem sind Indikatoren und Auswertungsverfahren zur Messung der Zielerreichung darzulegen. Die Auswahl erfolgt nach Relevanz für den Zusammenhalt, Qualität des Vorhabens und Erreichung messbarer Ziele. Einreichungen erfolgen an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Förderung ermöglicht zukunftsweisende Initiativen, die demokratische Teilhabe stärken, Diskriminierung entgegenwirken und eine inklusive Gesellschaft in Niedersachsen voranbringen.
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