The impact of EU labour mobility on the Member States of the EU
Forschungsprojekt zur Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Effekte der Arbeitsmobilität innerhalb der EU. Call im Rahmen von Horizon Europe (Topic HORIZON-CL2-2027-01-TRANSFO-04). Einreichung bis 23.09.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Untersuchung der Auswirkungen der Arbeitsmobilität der EU-Bürger:innen auf Löhne, Staatsbudgets, Sozialsysteme und regionale Entwicklungen in EU-Herkunfts- und Zielländern, um evidenzbasierte politische Empfehlungen zu entwickeln.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Subunternehmerleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Konsortium aus mindestens drei unabhängigen Rechtsträgern aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern
- Nachweis ausreichender finanzieller und operationeller Kapazität
- Einhaltung ethischer Grundsätze
- Registrierung im Participant Register
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Lebenslauf der Schlüsselperson
- Ethik-Selbstauskunft
Bewertungskriterien
- Exzellenz und Innovationshöhe
- Relevanz und Impact
- Qualität und Effizienz der Umsetzung
Beschreibung
Das Forschungsprojekt zur EU-Arbeitsmobilität untersucht umfassend die ökonomischen und sozialen Effekte der Binnenarbeitsmobilität in der Europäischen Union. Es zielt darauf ab, evidenzbasierte politische Empfehlungen zu entwickeln, die Auswirkungen auf Löhne, Staatshaushalte, Sozialsysteme und regionale Entwicklungen in Herkunfts- und Zielländern der EU-Bürger:innen differenziert abbilden. Das innovative Forschungsvorhaben wird im Rahmen des Horizon-Europe-Calls HORIZON-CL2-2027-01-TRANSFO-04 als reiner Zuschuss gefördert. Es steht Institutionen und Akteur:innen sämtlicher Größe offen – von Unternehmen und Bildungseinrichtungen über öffentliche Einrichtungen, Stiftungen, Genossenschaften und Vereine bis hin zu Privatpersonen und Existenzgründer:innen. Das Konsortium muss aus mindestens drei unabhängigen Rechtsträgern aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern bestehen und über ausreichende finanzielle sowie operationelle Kapazitäten verfügen. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 3 000 000 € pro Projekt, die Förderquote beträgt 100 % bei einer geplanten Laufzeit von 36 Monaten. Antragsberechtigt sind Forscher:innen und politische Entscheidungsträger:innen, die belastbare Daten zu den sozioökonomischen Folgen der Arbeitsmobilität benötigen.
Die Einreichung erfolgt einmalig bis zum 23.09.2027 in einem einstufigen Verfahren über das EU-Funding & Tenders Portal. Im Projektbudget sind Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten sowie Leistungen von Subunternehmer:innen förderfähig, während Immobilienanschaffungen, rückwirkende Kosten oder Schuldenausgleich ausgeschlossen sind. Zur Antragstellung werden eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, Lebensläufe der Schlüsselpersonen und eine Ethik-Selbstauskunft verlangt. Die Evaluation erfolgt anhand der Kriterien Exzellenz, Relevanz & Impact sowie Qualität & Effizienz der Umsetzung. Weitere Informationen zum Call und den notwendigen Formularen stehen auf der offiziellen EU-Webseite zur Verfügung, und das Projekt startet frühestens ab dem 01.10.2027.
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