Themenoffene Förderung
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert satzungskonforme Umweltprojekte mit hoher umweltbezogener Wirkung, die keinem spezialisierten Förderthema zugeordnet sind. Anträge können laufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Förderung satzungskonformer Projekte zum Schutz der Umwelt mit hoher umweltbezogener Wirkung – von Forschung, Entwicklung und Innovation umwelt- und gesundheitsfreundlicher Verfahren und Produkte über den Wissensaustausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen Akteuren bis hin zur Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Fremdleistungen
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Entwicklung von Apps zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten
- reine Investitionsvorhaben
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Satzungskonformität
- Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen
- Projekt noch nicht begonnen
- Tätigkeit im Umweltbereich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachhaltigkeitskonzept
- Lebenslauf Projektleitung
Bewertungskriterien
- Umweltbezogene Wirkung
- Innovationspotenzial
- Satzungskonformität
- Praxisrelevanz
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Die Themenoffene Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) richtet sich an Unternehmen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige und öffentliche Organisationen bundesweit. Sie unterstützt satzungskonforme Umweltprojekte mit hohem Wirkungsgrad, die keinem spezialisierten Förderthema zuzuordnen sind. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Gefördert werden insbesondere Forschung, Entwicklung und Innovation umwelt- und gesundheitsfreundlicher Verfahren und Produkte, der Austausch von Wissen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen Akteur:innen sowie Modellvorhaben zur Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes. Die Projektträger:innen müssen mit der Beantragung noch nicht begonnen haben, die Satzungskonformität nachweisen und einen Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen leisten. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Sachkosten, Fremdleistungen und Reisekosten; nicht gefördert werden reine Investitionsvorhaben, Schuldenausgleich oder Apps zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien umweltbezogene Wirkung, Innovationspotenzial, Praxisrelevanz, Nachhaltigkeitsaspekte und Satzungskonformität.
Projektträger:innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kommunen und Non-Profit-Organisationen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und Forschungseinrichtungen, können ihren Eigenanteil flexibel gestalten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung. Ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag ist möglich, ebenso eine anteilige Finanzierung von Anschubkosten. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann in Ausnahmefällen genehmigt werden. Die Bewilligungsempfänger:innen sind verpflichtet, jährliche und abschließende Verwendungsnachweise einzureichen. Die Ergebnisse sollen in Fachpublikationen, Veranstaltungen und Datenbanken veröffentlicht werden, um eine Multiplikatorwirkung zu erzielen. So unterstützt die DBU innovative Ideen, die zu effizienten Umweltlösungen beitragen und Impulse für einen nachhaltigen Umweltschutz in Deutschland setzen.
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