Tierschutz (zweckgebundene Unterstützung) – Karin von Grumme-Douglas Stiftung
Zweckgebundene Unterstützung für Maßnahmen im Tierschutz (z. B. Operationen, Renovierungen von Anlagen) nach Prüfung und Beleg der Mittelverwendung; enge Zusammenarbeit mit Vereinen und Organisationen sowie Analyse von Jahresabschlüssen und Verwaltungskosten.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung bedürftiger Tierschutzorganisationen wie Tierheime, Gnadenhöfe und Pflegestellen durch zweckgebundene finanzielle Unterstützung für spezifische Maßnahmen im Tierschutz.
Förderfähige Ausgaben
- Operationen von Tieren
- Renovierung von Anlagen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Einrichtungstyp: Tierheim, Gnadenhof oder Pflegestelle
- Einreichung von Jahresabschlüssen und Nachweis der Mittelverwendung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Jahresabschluss
- Nachweis der Mittelverwendung
- Verwaltungskostenaufstellung
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit der Notlage
- Wirtschaftliche Situation und Verwaltungskosten
- Zweckgebundene Verwendung der Mittel
Beschreibung
Die Karin von Grumme-Douglas Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Tierheime, Gnadenhöfe und Pflegestellen mit zweckgebundenen Förderungen, um bedürftigen Tieren in akuten Notlagen eine nachhaltige Versorgung zu ermöglichen. Gefördert werden insbesondere Operationen und infrastrukturelle Maßnahmen wie die Renovierung von Unterkünften, die nach sorgfältiger Prüfung und Vorlage eines Jahresabschlusses sowie einer detaillierten Verwaltungskostenaufstellung belegt werden. In enger Kooperation mit Interessenverbänden und öffentlichen Einrichtungen setzt die Stiftung auf transparente Prozesse, um sicherzustellen, dass jede finanzielle Zuwendung unmittelbar den Tieren zugutekommt.
Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Organisationen, die den Nachweis ihrer Satzung und die genaue Mittelverwendung erbringen. Die Vergabe erfolgt fortlaufend und orientiert sich an der Dringlichkeit der Notlage, der wirtschaftlichen Situation der Einrichtung und der Zweckbindung der beantragten Mittel. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse von Jahresabschlüssen, um mögliche Einsparpotenziale bei Verwaltungskosten zu erkennen. Damit leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zum Energie- und Klimaschutz im Tierschutzbereich und stärkt langfristig die Leistungsfähigkeit tierärztlicher und infrastruktureller Einrichtungen in ganz Deutschland.
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